Meinl-Anklage: Zurück an den Start

(c) APA (Barbara Gindl)
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Die Staatsanwaltschaft muss auf Anweisung des Oberlandesgerichts die Klage gegen fünf Meinl-Banker nachbearbeiten – eine seltene Niederlage.

Einsprüche gegen Anklagen sind äußerst selten, zumal sich kein Beschuldigter vom Gericht sagen lassen will, dass die Vorwürfe der Justiz berechtigt sind. Anders beim Fall Meinl: Da haben alle fünf Banker, darunter Julius Lindbergh Meinl, Ende Dezember 2014 gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien wegen Untreue Einsprüche erhoben. Das aufsehenerregende Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OGH), das der „Presse“ vorliegt, kam am Freitagabend: Es hat die Anklageschrift zurückgewiesen.

„Den Einsprüchen kommt im Ergebnis Berechtigung zu“, schreibt das OLG. Zudem sei (...) mangels wissentlichen Befugnismissbrauchs (...) auch nach weiteren Ermittlungen eine Verurteilung der Angeklagten nicht für möglich zu halten, so das Oberlandesgericht. Jedenfalls sei es unumgänglich, weitere – der Sachaufklärung insbesondere in subjektiver Hinsicht dienende – Aufklärung zu pflegen, heißt es weiters in der OLG-Begründung. Das OLG räumt aber ein: „Fallbezogen ist der Anklagebehörde zuzugestehen, dass sie alle zur Ermittlung des Tatverdachts notwendigen Beweisaufnahmen durchführte bzw. zumindest jedoch beabsichtigte.“ Mit jetzigem Ermittlungsstand sei aber keine Hauptverhandlung durchführbar, so das Gericht.

Anklage nicht haltbar

Die Meinl Bank schloss daraus in einer Aussendung von Freitagabend, „dass den Argumenten der Einsprüche gegen die Anklage so starkes Gewicht zukommt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien nicht haltbar ist“.
Es geht um eine 212 Mio. Euro schwere Sonderdividende für das Jahr 2008. Laut Anklageschrift haben die Beschuldigten im Jahr 2009 im Vergleich mit den vorangegangenen Jahren „besondere Eile“ dabei gezeigt, den Jahresabschluss für 2008 zu erstellen, durch den Aufsichtsrat der Bank feststellen und im Rahmen einer Hauptversammlung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden zu lassen. Aufsichtsrat und Hauptversammlung fanden laut Protokoll am 5. Februar 2009 statt. Nur 90 Minuten nach der Aufsichtsratssitzung habe die Hauptversammlung stattgefunden, in der die Ausschüttung der Dividende beschlossen worden war.

Durch die Ausschüttung einer Sachdividende Anfang 2009 an die Mehrheitsaktionärin Far East, die Julius Meinl zuzurechnen ist, sollen die Banker der Bank aus Sicht der Staatsanwaltschaft einen Vermögensschaden zugefügt haben. Weiters wird ihnen versuchte betrügerische Krida vorgeworfen.

Beschuldigt sind in der Causa neben Meinl-Bank-Aufsichtsratspräsident Julius Meinl die Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiss sowie zwei weitere Banker. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Die Beschuldigten bestritten die Vorwürfe stets und hatten schon vor dem Jahreswechsel ihren Einspruch gegen die Anklage angekündigt – und dann auch fristgerecht eingebracht. „Die Dividendenausschüttung ist bilanz- und gesellschaftsrechtlich korrekt erfolgt“, betonte die Meinl Bank am Freitag neuerlich.

Die Banker haben zumindest aus ihrer Sicht keine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Tat mit der Ausschüttung der Sonderdividende begangen, betonte auch das OLG, „weil in Folge ausreichender Bildung von Rückstellungen in der Bilanz für das Jahr 2008 der Meinl Bank Aktiengesellschaft dadurch (durch eine ausgeschüttete Sonderdividende, Anm.) kein Vermögensnachteil zugefügt“ worden sei. Auch sei eine rechtmäßige Vernehmung der Banker nicht erfolgt.

(eid/red.)

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