Finanz: Lukrative Steuerstrafen

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Der Staat hat mit Steuerstrafen nicht schlecht verdient. Die Einnahmen haben sich verdoppelt.

Wien. Steuersünder haben im vergangenen Jahr 131,7 Millionen Euro an Strafzahlungen an den österreichischen Staat geleistet. Die Summe umfasst die von den Verwaltungsbehörden und Gerichten festgesetzten Strafen und war mehr als doppelt so hoch wie 2013 (58,35 Mio. Euro). Dabei ist die Zahl der mit Bestrafung oder Verwarnung abgeschlossenen Fälle gesunken – von 9458 im Jahr 2013 auf 9009 im abgelaufenen Jahr. 1077 Fälle wurden 2014 eingestellt.

Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Finanzministers auf eine parlamentarische Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Walter Schopf und Dietmar Keck hervor, die sich nach den Strafen gemäß Finanzstrafgesetz erkundigt hatten.

Die eingehobenen Strafen wegen Abgabenverkürzungen waren in den vergangenen Jahren stetig gesunken: 2005 etwa waren 179,5 Mio. Euro kassiert worden, im Jahr 2010 dann 140,5 Millionen. 2011 lag die Summe unter der 100-Millionen-Marke bei 83,9 Mio. Euro und 2012 bei 70 Mio. Euro.

Für reuige Steuersünder, die sich selbst anzeigen, ist es zuletzt schwerer geworden, ungeschoren davonzukommen. Im Oktober 2014 hat Österreich das Finanzstrafrecht verschärft. Im Vorfeld waren deswegen für 2014 Vorzieh-Selbstanzeigen erwartet worden. Im Jahr davor war die Zahl der Selbstanzeigen wegen der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein schon sprunghaft angestiegen.

Rekord bei Selbstanzeigen

Wie aus der aktuellen Anfragebeantwortung hervorgeht, belief sich die Zahl der Selbstanzeigen im Jahr 2014 auf 14.005. Davon waren 13.676 strafbefreiend. Drei Jahre vorher lag die Zahl der Selbstanzeigen bei knapp der Hälfte.

Für Finanzstrafverfahren sind in Österreich bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung in Höhe von mehr als 100.000 Euro die Gerichte zuständig, bei Beträgen unter dieser Grenze sind die Finanzstrafbehörden zuständig (Finanzamt, Bundesfinanzgericht). (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2015)

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