Causa Julius Meinl: Gericht "plombiert" Landgut

Julius Meinl V.
Julius Meinl V.(c) EPA (BARBARA GINDL)
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Sollte das zuständige Gericht dem Antrag eines klagenden MEL-Anlegers auf Sicherstellung des Guts Lehenshofen stattgeben, würden dessen Ansprüche vor allen anderen gereiht werden - sogar vor Meinl selbst.

Das Gericht Hartberg "plombierte" das Landgut Lehenshofen im Grundbuch für etwaige Schadenersatzansprüche. Sollte dem Antrag auf grundücherliche Sicherstellung ("Plombierung") stattgegeben werden, werden die Ansprüche eines klagenden MEL-Anlegers, der vom Prozessfinanzierer AdvoFin unterstützt wird, vor allen anderen vorgereiht.

Plombierung im Grundbuch

Ein Richter des Bezirksgerichts Hartberg in der Steiermark hat die Liegenschaft "Landgut Lehenshofen" von Julius Meinl V. "plombiert". Die Liegenschaft soll damit für etwaige Schadenersatzansprüche gesichert werden, berichtet das "WirtschaftsBlatt" (Montagausgabe).

Meinl wird von der Staatsanwaltschaft wie berichtet Untreue, Provisionsschinderei und Betrug vorgeworfen. Er musste Anfang April zwei Tage in Untersuchungshaft verbringen und wurde nach Hinterlegung einer Rekordkaution von 100 Mio. Euro wieder auf freien Fuß gesetzt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Wie die Zeitung weiter berichtet, hat sich das Bezirksgericht Hartberg aus formalen Gründen für den Fall nicht zuständig erklärt, weil der Antrag des geschädigten MEL-Anlegers mit einem mutmaßlichen Schaden die Zuständigkeit eines Bezirksgerichts - Grenze: 10.000 Euro - übersteigt.

MEL-Geschädigter vor Meinl gereiht?

Zugleich habe Richter Hubert Pechlaner aber die Liegenschaft "Landgut Lehenshofen" von Meinl mit einer Plombe versehen, die "aufrecht bleibt, wenn die Überweisung des Antrags binnen einer Woche an das zuständige Gericht erfolgt", heißt es im Bericht. Anwalt Salburg, der den geschädigten MEL-Anleger im Namen des Prozessfinanzierers AdvoFin vertritt, habe noch am Freitag einen Überweisungsantrag des Falles von Hartberg an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz gestellt.

"Durch die Plombierung im Grundbuch ist der Rang für uns aufrecht", zitiert das Blatt Salburg. Sollte das Grazer Gericht dem Antrag auf Sicherstellung stattgeben, werden die Ansprüche des klagenden MEL-Anlegers vor allen anderen vorgereiht. "Wenn er sein Gut verkauft, ist Meinl im Rang nach uns", so Salburg.

Dass der Sicherstellungsantrag beim Bezirksgericht Hartberg eingebracht worden ist, hat eine gewisse Pikanterie, denn dem Vernehmen nach soll die Gemeinde Hartberg unter anderem mit MEL-Papieren Verluste erlitten haben, so die Zeitung.

Meinl: "Routineakt des Gerichts"

Julius Meinl V. und seine Anwälte weisen den Antrag auf Erlassung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes für das Gut "Lehenshofen" von Julius Meinl als rechtlich haltlos zurück. "Es bestehen keinerlei Anlegeransprüche gegen Julius Meinl und solche wurden - wie auch der andere Antrag der AdvoFin betreffend die Kaution zeigt - nicht im entferntesten bescheinigt", so Meinl-Anwalt Georg Sima am Montag in einer Aussendung.

Bei der "Plombierung" des Landgutes Lehenshofen von Julius Meinl handle es sich um einen "Routineakt, den das Gericht zwingend setzen muss, wenn ein sich auf das Grundbuch beziehender Antrag einlangt", so Sima. "Dass damit auch die Möglichkeit besteht, durch mutwillige und haltlose Anträge einen Liegenschaftseigentümer zu ärgern oder gar zu schädigen, ist ein gewisses Defizit des geltenden Rechts, dem gegebenenfalls durch Schadenersatzklage wegen mutwilliger Prozessführung begegnet werden kann", so der Anwalt weiter.

Wenn Anlegern Schadenersatzansprüche zustehen sollten, dann im Einzelfall, sofern sie von ihren Beratern über die Risiken einer Veranlagung in MEL-Papiere nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Solche Ansprüche hätten sich aber gegen die Berater und nicht gegen die Meinl Bank, und "schon gar nicht gegen Julius Meinl", zu richten.

(APA)

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