Hypo beschäftigt den VfGH

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U-Ausschuss. Das Finanzministerium beharrt auf Aktenschwärzungen. Jetzt wird der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof wird erstmals einen Streit um einen Untersuchungsausschuss schlichten müssen: Alle sechs Fraktionen im Parlament sind sich einig, dass die Schwärzung von Akten ungesetzlich ist, und wollen die Frage rechtlich geklärt wissen. Allerdings gibt es noch eine Vorlaufzeit: Bevor der Gang zum VfGH angetreten wird, muss den Behörden noch eine zweiwöchige Frist gesetzt werden, in der sie unzensurierte Akten vorlegen können.

Auch Nationalratspräsidentin Doris Bures bezeichnete am Mittwoch die Schwärzung von Hypo-Akten als unzulässig und den Weg zum VfGH als sinnvoll. Man habe in der neuen Verfahrensordnung dieses Instrument vorgesehen, „daher sollten wir das jetzt auch nutzen“. Sie habe bereits ein Gespräch mit VfGH-Präsident Gerhart Holzinger geführt, der zugesichert habe, dass das Höchstgericht rasch und zügig entscheiden werde. Bures rechnet mit Klarheit noch vor dem Sommer.

Am Dienstag hatte es eine Aussprache von Vertretern des U-Ausschusses mit Klaus Liebscher, Chef der Fimbag, und Harald Waiglein, Sektionschef im Finanzministerium, gegeben. Beide hatten auf ihrem Rechtsstandpunkt beharrt, dass sie Informationen schwärzen müssten, die vom Bankgeheimnis betroffen sind, sowie Informationen, die nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben. Die Parlamentarier sehen das – gestützt auf ein Gutachten der Parlamentsdirektion – anders.

Was passiert, sollte der Verfassungsgerichtshof sich nicht der Meinung der Parlamentarier anschließen? Auch da gibt es schon Überlegungen. FPÖ-Fraktionsführer Elmar Podgorschek plädiert für diesen Fall für eine Gesetzesänderung. Schließlich sei es Aufgabe des Parlaments, derartige Dinge zu entscheiden.

Keine Unterlagen für Prüfer

Am Mittwoch waren je ein Prüfer der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht als Zeugen geladen. Martin Schütz, der die Hypo 2001 und 2004 für die Nationalbank geprüft hat, hat damals mit ähnlichen Problemen gekämpft, wie die U-Ausschuss-Abgeordneten heute: Die Banken wollten damals den Prüfern wesentliche Unterlagen vorenthalten – mit der Begründung, dass auch hier das Bankgeheimnis gelte. Das sei inzwischen besser geworden.

Interessantes Detail aus den Prüfberichten von Schütz: In der Hypo gab es die Praxis, kroatische Problemkredite konzernintern zu verschieben. In Kroatien hätten Kredite, die nicht bedient werden, nach 90 Tagen abgewertet werden müssen – nicht aber in Österreich oder Liechtenstein. Auffällig ist, wie das Volumen dieser Kredite angestiegen ist: von 40 Millionen Euro 2001 auf 478 Millionen 2004. Als Problem wollte Schütz das nicht sehen, die Kredite seien schließlich besichert gewesen.

Sonst hat der Zeuge wenig Erhellendes beitragen können: Bei vielen Fragen sah er sich als der falsche Ansprechpartner, bei anderen hatte er Erinnerungslücken. Viele Dinge hätten auch in der damaligen Zeit noch nicht geprüft werden können, da es die entsprechenden Prüfrechte noch nicht gab. Beispiel dafür: die Hypo-Auslandstöchter. Da musste man die Berichte der nationalen Aufsicht übernehmen.

AUF EINEN BLICK

U-Ausschuss. Ministerien und andere öffentliche Stellen sind verpflichtet, dem Parlament Akten zur Verfügung zu stellen. Das Finanzministerium argumentiert nun, dass das Bankgeheimnis gewahrt bleiben muss. Die Abgeordneten aller Parteien sehen das anders und wollen ungeschwärzte Akten vorgelegt bekommen. Nun muss der Verfassungsgerichtshof den Streitfall klären.

Mehr zum Thema Hypo-U-Ausschuss: diepresse.com/hypo

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2015)

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