U-Ausschuss: Finanzressort ruft Höchstrichter an

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Das Finanzministerium geht wegen der geschwärzten Akten selbst zum Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung sollte innerhalb von vier Wochen erfolgen.

Wien. Zwei Wochen hat das Finanzministerium vom Untersuchungsausschuss Zeit bekommen, ungeschwärzte Akten vorzulegen. Diese Zeit will Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nicht ausnützen: Das Ressort kommt dem Parlament zuvor und ruft selbst den Verfassungsgerichtshof an. Dieser soll entscheiden, welche Infos an den U-Ausschuss weitergegeben werden müssen, und ob Aktenteile unkenntlich gemacht werden dürfen oder müssen.

Geschwärzt wurde aus zwei Gründen: wenn Informationen betroffen waren, die nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst sind, und wenn das Bankgeheimnis verletzt wird. Vor allem Letzteres lässt die Abgeordneten auf die Barrikaden steigen: Denn damit würden ihnen wesentliche Informationen, die für die Untersuchung wichtig sind, vorenthalten. Das Ministerium argumentiert mit einem Rechtsgutachten des Universitätsprofessors Nicolas Raschauer, wonach zwingende Geheimhaltungsansprüche auch durch das neue Informationsordnungsregime des Nationalrats nicht aufgehoben würden.

Entscheidung in vier Wochen

Der Verfassungsgerichtshof wird sich bemühen, rasch eine Entscheidung herbeizuführen. Laut Auskunft eines Sprechers sei man bestrebt, die im Gesetz angeregte Frist von vier Wochen auch einzuhalten. Dies würde bedeuten, dass die Entscheidung nicht im Rahmen der Juni-Session fällt, sondern in einer außertourlichen Session behandelt wird.

Befassen wird sich der VfGH mit vier konkreten Dokumenten, es ist aber zu erwarten, dass darüber hinaus allgemein gültige Aussagen getroffen werden. Die aktuelle Entscheidung wird auch Präjudizcharakter für künftige Untersuchungsausschüsse haben – es sei denn, der Nationalrat ändert in dem Fall, dass der VfGH die Schwärzungen akzeptabel findet, die Gesetze.

Der grüne Abgeordnete Werner Kogler machte auch darauf aufmerksam, dass sowohl Schwärzungen als auch Geheimhaltung von den Ministerien völlig unterschiedlich gehandhabt werden. Die gleichen Akten, die vom Finanzressort als streng geheim (Stufe drei) klassifiziert wurden, lieferte das Justizressort offen zugänglich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2015)

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