Heta: Österreich klagt EU-Kommission wegen Bürgschaft vor EuGH

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Die EU-Kommission stufte eine Österreich-Bürgschaft für Kredite der einstigen Hypo-Mutter BayernLB in die Pleitebank als Beihilfe für die Bayern ein. Österreich legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Die Serie der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der früheren Hypo Alpe Adria, jetzt Heta, geht auf internationaler Eebene weiter. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verhandelt heute, Mittwoch, eine Klage Österreichs gegen eine Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission. Gegenstand ist eine Finanzierungsgarantie, die Österreich anlässlich der Notverstaatlichung der Hypo im Jahr 2009 in Höhe von 2,638 Mrd. Euro abgegeben hatte.

Weil die Republik Österreich im Zuge der Notverstaatlichung der Kärntner Bank für die Kredite der einstigen Hypo-Mutter BayernLB in der Hypo bürgte, hat die EU diese Garantien als staatliche Beihilfen für die Bayerische Landesbank eingestuft. Dagegen hat Österreich Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Österreich stellt die in Rede stehende Garantie in Abrede.

Österreich rügt fehlende Begründung

Die EU-Kommission hatte am 25. Juli 2012 den Umstrukturierungsplan der BayernLB genehmigt und in diesem Zusammenhang auch die österreichische Finanzierungsgarantie als staatliche Beihilfe Österreichs an die frühere Konzernmutter BayernLB und mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar erklärt. Mit diesem Prüfsiegel aus Brüssel fürchtet Österreich, für den Milliardenbetrag geradestehen zu müssen. Österreich hat deshalb die EU-Kommission verklagt, um diese Entscheidung der EU-Behörde für nichtig zu erklären.

Österreich macht geltend, dass es vor der Qualifizierung der gewährten Finanzierungsgarantie als Beihilfe nicht gehört worden sei. Außerdem argumentiert die Republik, dass die EU-Kommission in ihrer Entscheidung nicht begründet habe, warum es sich um eine staatliche Beihilfe handle und warum diese mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sei.

Nach Auffassung Österreichs verstößt die Entscheidung der EU-Kommission auch in mehreren Punkten gegen den EU-Vertrag. Österreich macht etwa das im EU-Vertrag verankerte Bailout-Verbot geltend, also ein Verbot der gegenseitigen Schuldenübernahme. Außerdem sei die EU-Kommission nicht zuständig, heißt es in der Klage. Mit einem Urteil in der Causa (T-427/12) ist frühestens zu Jahresende, wahrscheinlich aber erst im nächsten Jahr zu rechnen.

(APA)

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