BayernLB verliert Prozess gegen Hypo-Mitarbeiterstiftung

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Der Prozess, in dem sich die ehemaligen Hypo-Eigentümer bei zwei Aktienverträgen mit der Stiftung arglistig getäuscht sah, endet vor dem OLG Wien für die Bayern mit enormen Kosten.

Die Bayerische Landesbank hat einen gegen die Mitarbeiter-Privatstiftung MAPS der Hypo Alpe-Adria-Bank geführten Zivilprozess in Wien nun auch beim Oberlandesgericht Wien verloren. Ursprünglich hatten die Bayern auf 50 Millionen Euro geklagt, den Streitwert dann aber auf zehn Millionen Euro reduziert. Das OLG bestätigte das Urteil von Charlotte Schillhammer, das diese im Dezember 2014 gefällt hatte. Der Berufung werde nicht Folge gegeben, schreibt das OLG in seiner Eintscheidung.

"Die BayernLB nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird die Gründe untersuchen", so der Sprecher der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Es bleibe aber ein Ergebnis des Verfahrens vor dem Handelsgericht Wien, dass die BayernLB beim Kauf der Hypo Alpe Adria im Jahr 2007 über die Kapitalausstattung wissentlich falsch informiert worden sei - "und somit auch betrogen wurde", bekräftigte der Sprecher Ausführungen der BayernLB, die sie bereits gleich nach dem Urteil tätigte.

Keine ordentliche Revision zulässig

Im November 2011 hatte der Prozess am Handelsgericht Wien begonnen, dabei ging es um zwei Aktienverträge der BayernLB mit der MAPS. Bei der Übernahme der früheren Hypo Alpe Adria hatten die Bayern diese Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund 117 Mio. Euro abgeschlossen. Nach der Notverstaatlichung der Hypo im Jahr 2009 sieht sich die BayernLB bei diesen zwei Aktienverträgen mit der MAPS arglistig getäuscht.

Gegen die von OLG-Richter Klaus Dallinger gefällte Eintscheidung, das am 30. April ausgefertigt worden ist, ist keine ordentliche Revision zulässig. Das Verfahren, von dem sich die Bayern erhofft hatten, im Falle eines zu ihren Gunsten ausfallenden Urteils eine Rückabwicklung des gesamten Hypo-Kaufs anstrengen zu können, endet damit für die Landesbank mit enormen Kosten. Inklusive der Gerichtsgebühr betragen die gesamten Verfahrenskosten samt den Honoraren der Anwälte der Beklagten plus jenen der zahlreichen Nebenintervenienten rund zwölf Millionen Euro.

(APA)

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