ÖGB will "Überstunden-Euro" für Arbeitgeber einführen

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Weniger Überstunden zugunsten der Teilzeitbeschäftigten, fordert die Gewerkschaft vor dem Arbeitsmarktgipfel. Zudem müsse die Arbeitszeit verkürzt werden.

Der ÖGB bringt vor einem geplanten Arbeitsmarktgipfel und angesichts der Rekordarbeitslosigkeit wieder eine Verkürzung der Arbeitszeit in Spiel. "Arbeitszeitverkürzung ist notwendig, um die vorhandene Arbeit gerechter zu verteilen. Denn während die einen mit unterbezahlten Teilzeitjobs abgespeist werden, müssen andere haufenweise Überstunden machen", so ÖGB-Sekretätr Bernhard Achitz am Freitag.

Bei Überstunden sollten Arbeitgeber ein Beitrag von einem Euro pro Stunde zusätzlich ins Gesundheits- und Arbeitsmarktbudget einzahlen, lautet eine der Forderungen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), vor dem von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) Anfang Mai ins Spiel gebrachten Arbeitsmarktgipfel, für den es noch keinen Termin gibt.

Die Forderungen stossen bei Wirtschaftskammer und Wirtschaftsbund auf wenig Gegenliebe. Die Maßnahmen gegen die Rekordarbeitslosigkeit müssten "effizient" sein, so WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser. Die meisten Überstunden würden in Branchen geleistet, bei denen die Arbeitslosigkeit bereits extrem niedrig sei. Außerdem seien Überstunden für Unternehmen bereits teuer, für Arbeitnehmer hingegen sehr lukrativ, erläuterte Hochhauser am Freitag in einer Aussendung.

Kaske fordert "flexibleres AMS-Budget"

Der angekündigte Arbeitsmarktgipfel "muss auch ein Konjunktur- und ein Verteilungsgipfel werden", so Achitz. Die Rekordarbeitslosigkeit sei nur durch aktive Wirtschaftspolitik zu bewältigen, die die Konjunktur ankurbele. "Es genügt nicht, die Arbeitslosenquote zu senken. Gleichzeitig muss die Qualität der angebotenen Arbeitsplätze steigen. Die Wirtschaftspolitik muss Jobs schaffen, von denen man leben kann", betonte der leitende ÖGB-Sekretär.

AK-Präsident Rudi Kaske Kaske fordert indes eine Flexibilisierung des AMS-Budget. Zweckbindungen sollten auf ein Minimum reduziert werden, weil sie die Handlungsfähigkeit des Arbeitsmarktservices (AMS) einschränken und einen wirksamen, effizienten Mitteleinsatz behindern würden, forderte Kaske am Freitag in einer Aussendung. Die im Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes vorgesehene Zweckbindung der Mittel für ältere Arbeitsuchende mit einem überwiegenden Mitteleinsatz für Lohnsubvention müsse aufgehoben werden, damit eine flexible Mittelverwendung je nach individueller und regionaler Problemlage möglich werde, so der AK-Präsident.

(APA)

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