Lehren aus der Causa Libro

LIBRO-PROZESS: OGH-ENTSCHEID UeBER NICHTIGKEITSBESCHWERDEN UND BERUFUNGEN: RETTBERG
LIBRO-PROZESS: OGH-ENTSCHEID UeBER NICHTIGKEITSBESCHWERDEN UND BERUFUNGEN: RETTBERG(c) APA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Die Koalitionsparteien wollen eine Lockerung des Untreue-Tatbestands. Neos-Justizsprecherin Meinl-Reisinger fürchtet voreilige Schritte und wendet sich an die Generalprokuratur.

Wien. Der Initiativantrag, den die beiden Justizsprecher der Koalitionsparteien, Michaela Steinacker (ÖVP) und Hannes Jarolim (SPÖ), jüngst eingebracht haben, wird derzeit intensiv diskutiert. Er zielt darauf ab, den Tatbestand der Untreue zu präzisieren. Unternehmer und Geschäftsführer würden nämlich von der Sorge geplagt, wegen Fehlentscheidungen im Kriminal zu landen, so Steinacker.

Während Industrie und Wirtschaft von dem Entwurf begeistert sind, äußerten sich die Österreichische Rechtsanwaltskammer, die Österreichischen Staatsanwälte und zuletzt der Oberste Gerichtshof (OGH) zu dem Vorschlag äußerst skeptisch.

„Habe Bauchweh“

Auch Beate Meinl-Reisinger, die stellvertretende Vorsitzende und Justizsprecherin der Neos, hat „Bauchweh“ bei der „angeblich benötigten Klarstellung“: „Ich verstehe die Verunsicherung der Wirtschaft, insbesondere nach dem Libro-Urteil. Ich halte es jedoch für falsch, dass man aufgrund eines Urteils gleich das Gesetz ändert, zumal die Änderung neue legistische Probleme mit sich bringen wird.“

In der Libro-Entscheidung hat der 12.Senat des OGH die Ausschüttung einer überhöhten Dividende an die Alleinaktionärin mit deren Zustimmung als Untreue beurteilt. Die Ex-Vorstände André Rettberg und Johann Knöbl wurden daher schuldig gesprochen. Selten zuvor wurde eine Entscheidung so einhellig von Lehre und Praxis als falsch kritisiert und der Ruf nach einer Gesetzesänderung immer lauter. Die Frage, ob es sich bei der Entscheidung des Höchstgerichts bloß um einen einmaligen Ausreißer handelt oder sich doch zur ständigen Judikatur herauskristallisiert, kann bis zum nächsten OGH-Urteil in einem gleich gelagerten Fall niemand wissen.

Doch das österreichische Recht bietet eine Möglichkeit, den OGH rasch zu Wort kommen zu lassen: Die Generalprokuratur kann von Amts wegen oder auf Anregung den OGH anrufen. Dies dann, wenn sie davon ausgeht, dass eine gerichtliche Entscheidung auf einer Gesetzesverletzung beruht. Genau das wünscht sich Meinl-Reisinger von Werner Pleischl, dem Leiter der Generalprokuratur. Die aktuelle Causa Meinl böte dazu Gelegenheit, betont sie in einem Schreiben vom 12.Mai an ihn, denn „ein (mit Libro, Anm.) vergleichbarer Sachverhalt ist hier Gegenstand der Ermittlungen“.

In der Meinl-Anklageschrift ging die Staatsanwaltschaft auch davon aus, dass ein Befugnismissbrauch stattgefunden habe und deshalb der Meinl Bank ein Vermögensschaden zugefügt worden sei. Doch das Oberlandesgericht Wien wies die Anklage jüngst zurück. Dabei nahm es sich die Libro-Entscheidung offenbar zum Vorbild. „Denn die Anklage wurde lediglich wegen des nicht ausreichend geklärten Sachverhalts zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien bezog sich in seiner Entscheidung jedoch nicht darauf, dass der Tatbestand der Untreue nicht zutreffend sei“, sagt Meinl-Reisinger. Heißt: Es kann durchaus wegen Untreue angeklagt werden – aber erst, wenn die Suppe dick genug ist.

Wird Generalprokuratur aktiv?

Ob die Generalprokuratur die Anregung der Neos-Politikerin zum Anlass nimmt, tatsächlich den OGH mit der Causa Meinl zu befassen und damit viel Bewegung in die Untreuediskussion zu bringen, ist fraglich. Ob eine Entscheidung des Höchstgerichts überhaupt noch auf die geplante Gesetzesänderung eine Auswirkung haben könnte, ist ebenfalls offen. Denn der Initiativantrag soll bereits im Juni im Parlament diskutiert werden. Meinl-Reisinger weiß, die Zeit drängt: „Eine Beschwerde der Generalprokuratur hätte den größten Nutzen, wenn so bald wie möglich eine Entscheidung durch den OGH erfolgt.“ Die Generalprokuratur lässt sich nicht drängen. Besagtes Schreiben sei am Freitag eingelangt. Man werde genau prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Das dauere jedoch im Regelfall einige Wochen, so der Mediensprecher Friedrich König.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.05.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Wirtschaftsrecht

Libro: Ein Urteil fordert die Justiz

Ob die viel kritisierte Libro-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nur ein Ausreißer ist, weiß derzeit niemand. Die Generalprokuratur hätte die Möglichkeit, das herauszufinden.
Wirtschaftsrecht

Die Angst des Chefs vor der Untreue

Normales wirtschaftliches Handeln sei nicht mehr möglich, klagen Manager. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes sorgt für Verunsicherung, mit einem Fuß im Kriminal zu stehen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.