Schelling droht, im Streit der Aufseher einzugreifen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Aufsicht. FMA und die Bilanzpolizei sollen Konflikt „in Ordnung“ bringen.

Wien. Wenn es im Verantwortungsbereich eines Ministers Streit gibt, wird dies normalerweise intern abgehandelt. Dass ein Minister in aller Öffentlichkeit seine eigene Behörde rügt, kann also als Zeichen größerer Verärgerung beim Ressortchef gewertet werden. So geschehen am Dienstagabend bei der Verleihung des Wiener Börsepreises. Da kritisierte Finanzminister Hans Jörg Schelling die „schikanösen“ Belastungen der Firmen bei der Rechnungslegungskontrolle. Zu dem seit Monaten laufenden Streit zwischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung, vulgo Bilanzpolizei, sagte er: „Es kann nicht sein“, dass erfolgreiche Unternehmen „noch behindert werden, durch vielleicht schikanöse Vorgangsweisen“.

Und direkt an die Adresse der beiden Streitparteien meinte Schelling: „Bringt's das sofort in Ordnung, sonst werde ich eingreifen.“ Was sich derzeit auf dem Rücken der Unternehmen abspiele, sei „nicht akzeptabel“. Wie er konkret in diesen Streit eingreifen würde, ließ Schelling dabei noch offen. Letzte Konsequenz wäre eine Gesetzesänderung. Es dürfte also allen Beteiligten klar sein, dass der bisherige Konflikt um Macht und Kompetenzen zwischen den beiden Organisationen im Ministerbüro alles andere als gut ankommt. Vor allem, dass die FMA bereits von der Prüfstelle kontrollierte Firmen gleich danach noch einmal nachprüfte, sorgte bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen für Ärger.

Machtkampf von Beginn an

Hintergrund des Streits sind rechtliche Divergenzen über die Auslegung des Rechnungslegungskontrollgesetzes. Insbesonders können sich die Prüfstelle, die ein privater Verein ist, und FMA nicht darüber einigen, wem welche Aufgaben zukommen. Zum Beginn des Streits führte ein Bescheid, den die FMA Anfang 2014 der Prüfstelle zustellte. Nachdem die Prüfstelle mit der FMA den Prüfplan ohnehin abgestimmt hatte, teilte die Behörde der Prüfstelle mittels Hoheitsakt noch einmal denselben Inhalt mit. Das ließ sich die Prüfstelle nicht gefallen und bekämpfte den Bescheid.

Gestritten wird jedoch auch darüber, wie weit die Prüfstelle ihre Prüfergebnisse der FMA gegenüber offenlegen muss. Stellt die Prüfstelle Fehler in einer Bilanz fest, hat sie die Behörde samt Begründung zu informieren. Diese hat dann den Fehler zu veröffentlichen. Die FMA verlangt jedoch Einsicht in den gesamten Prüfungsakt, da sie ihn „rechtlich würdigen“ müsse. Das verwehrte die Prüfstelle der FMA, mit der Begründung, das Gesetz verpflichte sie zur Verschwiegenheit.

Auf die Worte des Finanzministers reagierten mittlerweile beide Seiten. „Wir wurden noch nie für unsere Bürokratie kritisiert, noch wurde unsere Prüfungstätigkeit als schikanös bezeichnet“, heißt es seitens der Prüfstelle. Und die FMA begrüßt „diese Initiative des Finanzministers. Wir sehen uns in unserem Bemühen bestärkt, die offenen Rechtsfragen zügig zu klären und rasch zu einer für alle tragfähigen Lösung zu kommen“, so der Sprecher der FMA. (jaz/hec/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2015)

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