Rechnungshof: Bankenrettungen kosteten bisher 7,3 Milliarden

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Der Staat soll bei künftigen Bankenrettungen – die prinzipiell nicht ausgeschlossen werden können – sicherstellen, dass er an Wertsteigerungen der sanierten Bank mitverdient, meint der Rechnungshof.

Wien. Bei künftigen Bankenrettungen soll der Bund sicherstellen, dass er direkt an einer allfälligen Erholung der unterstützten Institute beteiligt wird, meint der Rechnungshof in einem gestern, Dienstag veröffentlichten Bericht zur „Follow-up-Überprüfung“ des heimischen Bankenpakets. Dass es wieder zu Bankenrettungen wird kommen müssen, steht für die Rechnungshofprüfer übrigens außer Zweifel: Man könne „nicht ausschließen“, dass künftige wirtschaftliche Krisensituationen erneut Handlungen des Bundes zur Abwendung von Gefahren für die Finanzmarktstabilität erforderlich machen könnten, heißt es in dem Bericht.

Wie berichtet hat Österreich – anders als etwa die Schweiz – sich nicht direkt an den in Schieflage geratenen Banken beteiligt, sondern stimmrechtsloses Partizipationskapital zur Verfügung gestellt. Dadurch konnte der Bund – im Gegensatz zu den Rettungsmodellen anderer Länder – beim Ausstieg aus den Rettungsmaßnahmen nicht von Wertsteigerungen der geretteten Banken profitieren.

Der Rechnungshof erneuerte jetzt seine Empfehlung an den Bund, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die eine solche direkte Partizipation an Wertsteigerungen bei künftigen Rettungspaketen ermöglichen würde. Das würde zu einer gerechteren Verteilung der Lasten einer Finanzkrise zwischen Bankaktionären und Steuerzahlern führen. Das solcherart aufgeforderte Finanzministerium reagiert darauf allerdings verhalten: Es sei richtig, dass eine „Teilhabe an der Steigerung des Unternehmenswerts“ von Banken im Rahmen von Rettungspaketen möglich sei. Allerdings sei das Marktumfeld beim Verkauf von sanierten Beteiligungen meist schwierig.

Dies hätten die Erfahrungen beim Privatisierungsprozess der Kommunalkredit Austria bestätigt. Zudem habe man ohnehin schon legistische Maßnahmen gesetzt, um eine bessere Lastenaufteilung zu erreichen. Zum Beispiel das Hypo-Sondergesetz sowie das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz.

Allerdings: Bankenpakete nach dem Muster von 2008/2009 sind jetzt ohnehin nicht mehr möglich. Das neue EU-Bankenabwicklungsregime, auf dem auch das heimische Bankensanierungsgesetz basiert, sieht ja vor, dass staatliche Hilfsmaßnahmen erst nach Heranziehung von Eigentümern und Gläubigern und nur für systemrelevante Institute getroffen werden dürfen. Der Rechnungshof regte dazu an, für die Feststellung der Systemrelevanz eine einheitliche Vorgangsweise festzulegen. Im Vorfeld zu staatlichen Maßnahmen bei Banken müssten jeweils Stellungnahmen der Oesterreichischen Nationalbank über die Systemrelevanz eingeholt werden.

Laut Rechnungshof haben die Bankenrettungen von 2008 bis Herbst 2014 netto (also abzüglich der zurückgezahlten Kapitalhilfen) die österreichischen Steuerzahler 7,3 Mrd. Euro gekostet. (ju/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2015)

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