Hypo-U-Ausschuss: Heta wird Akten ungeschwärzt liefern

The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in Klagenfurt
The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in KlagenfurtREUTERS
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Die Bad Bank will von Fall zu Fall entscheiden, sich aber am jüngsten VfGH-Entscheid orientieren.

Die Hypo-Abbaueinheit Heta hat vor, dem Untersuchungsausschuss die angeforderten Akten ungeschwärzt vorzulegen. Dass die Bad Bank die gesamte, mehrere Seiten lange Wunschliste der Parlamentarier erfüllt, ist aber eher unwahrscheinlich: Man will in Abstimmung mit dem U-Ausschuss von Fall zu Fall definieren, was man liefern könne und was nicht, erfuhr die APA am Mittwoch aus dem Unternehmen.

Ausnahmen könnte es dem Vernehmen nach etwa wegen Verschwiegenheitspflicht gegenüber Vertragspartnern oder laufenden Verfahren geben. Bei dem, was man liefert, will sich die Heta Asset Resolution aber am jüngsten Entscheid des Verfassungsgerichtshofes zu den Aktenschwärzungen des Finanzministeriums orientieren und die Unterlagen unabgedeckt liefern.

Fallweiser Medienausschluss möglich

Dabei will das Unternehmen aber Akten, die dem Bankgeheimnis, Datenschutz oder Verschwiegenheitspflichten unterliegen, entsprechend markieren - der U-Ausschuss selbst hätte dann sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit entsprechend gewahrt bleibt. Das könnte zum Beispiel einen Ausschluss der Medien von der Sitzung bedeuten, wenn diese Unterlagen verwendet werden.

Die Heta ist nicht verpflichtet, dem Parlament Unterlagen vorzulegen, obwohl sie sich im Besitz der Republik befindet und damit letztlich dem Steuerzahler gehört. Der U-Ausschuss konnte die Heta deshalb quasi nur "einladen", Akten zu übermitteln. Der Vorstand der Heta habe dem U-Ausschuss mitgeteilt, "selbstverständlich zu kooperieren und freiwillig angeforderte Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand zur Verfügung zu stellen", erklärte ein Sprecher des Unternehmens.

(APA)

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