EU genehmigt neuen Abbauplan für ÖVAG

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ARCHIVBILD: VOLKSBANKEN AG (OeVAG)APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Volksbankengruppe bekommt bis 2023 Zeit, die noch offenen 300 Millionen Euro an Bundes-Partizipationskapital zu tilgen.

Die EU-Kommission hat den geänderten Umstrukturierungsplan für die Österreichische Volksbanken-AG (ÖVAG) und den Volksbanken-Verbund genehmigt. Der Plan sei mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel. Die Volksbankengruppe bekommt auch viel Zeit, die noch offenen 300 Mio. Euro an Bundes-Partizipationskapital zu tilgen: Bis 2023. Bei der teilstaatlichen ÖVAG geht es um die Abwicklung. Die bisherige Bank geht in einer Bad Bank (Immigon) auf, die Spitzeninstitutsfunktion wandert jetzt im Juli in die Volksbank Wien-Baden.

Die Kommission stellte laut einer Pressemitteilung fest, dass nach dem Restrukturierungsplan eine grundlegende Umstrukturierung des Volksbanken-Verbunds erfolgt, "sodass dieser langfristig ohne weitere staatliche Unterstützung rentabel sein kann".

Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan musste geändert werden, weil die Europäische Zentralbank (EZB) voriges Jahr bei einer Bankenbewertung (Stresstest, Bilanzchecks) eine Kapitallücke von 856 Mio. Euro festgestellt hatte.

Im Juni hatte Österreich Änderungen an dem Umbauplan für die ÖVAG angemeldet. Zu diesen Änderungen zählten laut EU-Kommission auch öffentliche Zuwendungen für die ÖVAG. Angesichts der Kapitallücke - die der Bund nicht mehr stopfen wollte - hatten die ÖVAG und die Primärbanken einen tiefgreifenden Umbau des Volksbanken-Verbunds beschlossen. Am 3. Juli 2015 werden nun die Kernfunktionen der ÖVAG auf die Volksbank Wien-Baden, die größte der Primärbanken des Verbunds, übertragen. Zugleich werden die verbleibenden Vermögenswerte des Non-Core-Segments der ÖVAG aus dem Verbund ausgegliedert und unter dem Namen "Immigon" abgewickelt. Die ÖVAG wird ihre Banklizenz abgeben, sodass "Immigon" nicht mehr den Eigenmittelanforderungen für Banken unterliegt.

Die Primärbanken des Verbundes fusionieren zu zehn größeren Instituten, um Synergien zu schaffen, und werden "künftig unbeschränkt für Verbindlichkeiten des Verbundes bzw. der neuen Zentralorganisation haften. Somit ist der Verbund als wirtschaftlicher Nachfolger der ÖVAG fortan als Empfänger der staatlichen Beihilfe zu betrachten, die 2012 der ÖVAG gewährt wurde", teilte die EU-Kommission in der Aussendung heute mit.

Die EU-Kommission kam nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass der neue Umstrukturierungsplan es dem als kleinere und konzentriertere Gruppe neu organisierten Volksbanken-Verbund ermögliche, "langfristig wieder rentabel zu wirtschaften, ohne dass frisches staatliches Kapital erforderlich sein wird".

Nach dem Beihilfebeschluss von 2012 war die ÖVAG verpflichtet, das verbleibende staatliche Partizipationskapital in Höhe von 300 Mio. Euro zurückzuzahlen, um Wettbewerbsverzerrungen abzumildern. Da ÖVAG/Immigon abgewickelt werde, habe Österreich stattdessen zugesagt, in den neuen Umstrukturierungsplan einen Zahlungsplan aufzunehmen, dem zufolge der Verbund den geschuldeten Betrag in Tranchen bis Ende 2023 zurückzahlen wird, erklärte die EU-Kommission.

(APA)

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