Chronologie: Der Hypo-Milliardenstreit mit den Bayern

Ende 2012 hat Österreich die seit 2009 notverstaatlichte Hypo Alpe Adria alle Kredittilgungen und Zinszahlungen an die einstige Mutter BayernLB eingestellt. Seitdem wurde um Milliarden gestritten.

Im jahrelangen Milliardenstreit um Bayern-Gelder in der einstigen Hypo Alpe Adria (jetzt Heta) stehen die Streitparteien in Wien und München vor einer Einigung.
Die wichtigsten Stationen auf einen Blick:

13. Dezember 2012: Die Hypo setzt alle Rückzahlungen von Krediten und Zinszahlungen in Milliardenhöhe an die BayernLB aus. Begründung: Die Gelder seien "großteils Eigenkapital". Die Bayerische Landesbank kündigt postwendend einen Prozess gegen ihre ehemalige Tochter an.

2013: Prozessauftakt vor dem Landgericht München: Die BayernLB hat die Hypo auf die Rückzahlung geklagt. Die Hypo beruft sich auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz und schlägt mit einer Widerklage zurück.

Juni 2014: Die österreichische Regierung beschließt, die Hypo-Gläubiger an den Kosten für die Abwicklung zu beteiligen - auch die BayernLB soll einem ersten "Haircut" unterliegen. Basis ist ein neues umstrittenes Hypo-"Sondergesetz".

7. August 2014: Der "Haircut" nach Hypo-Sondergesetz läuft an. Nicht nur Nachranggläubiger müssen mehr als 800 Mio. Euro in den Wind schreiben, auch die BayernLB verliert 800 Mio. Euro aus ihrem Kreditbestand, für weitere 1,5 Mrd. Euro wird eine Zwangsstundung verhängt. Damit setzt eine erwartete Klagswelle ein.

16. Oktober 2014: Die BayernLB reicht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Klage gegen das Sondergesetz ein.

26. November 2014: Die BayernLB sieht eine österreichische "Rückzahlungsgarantie" auf die Kreditsummen fällig geworden und will ultimativ das Geld auf ihre Konten überwiesen wissen. Österreich stellt eine solche Garantie weiterhin in Abrede und zahlt nicht.

Dezember 2014: Die BayernLB legt nach und klagt bei der Republik Österreich 2,4 Mrd. Euro ein ("Garantieklage"). Die Republik Österreich klagt die BayernLB im Gegenzug über 3,5 Mrd. Euro. Grund: Täuschung bei der Notverstaatlichung im Jahr 2009 ("Irrtumsklage").

1. März 2015: Die Heta wird unter das Abwicklungsregime der Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellt. Die FMA verhängt ein gut einjähriges Schuldenmoratorium bis Mai 2016. Alle Schuldenzahlungen sind vorerst eingestellt. Danach wird ein umfangreicher Schuldenschnitt für die bestehenden Schulden erwartet. Basis ist ein neues Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz.

2. April 2015: Der VfGH in Wien weist alle Einzelklagen gegen das Sondergesetz aus 2014 aus Formalgründen ab. Alle Kläger müssen vorher den Weg über die anderen Gerichte gehen, auch die BayernLB.

Mitte April 2015: Die BayernLB klagt - wie vom VfGH empfohlen - nun in Klagenfurt: Beklagt ist die Kärntner Landesholding, als gesetzlicher Ausfallsbürge für die Schulden der Heta. Klagswert: 2,6 Mrd. Euro. Über diesen Weg will Bayern das Hypo-Sondergesetz aus 2014 im Instanzenzug beim Verfassungsgericht zu Fall bringen.

8. Mai 2015: Nach fast halbjähriger Prozesspause am Landgericht München ein überraschendes Urteil: Die Heta soll mehr als 2 Mrd. Euro an die BayernLB zurückzahlen. Zudem sollen die Bayern mehr als 2 Mrd. Euro, die die Hypo Alpe Adria vor dem Rückzahlstopp bereits als Raten an München überwiesen hat, behalten dürfen. Die Heta hat umgehend Berufung gegen das Urteil angemeldet.

7. Juli 2015: Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) lässt sich im Ministerrat zu finalen Verhandlungen um einen außergerichtlichen Vergleich ermächtigen.

(APA)

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