Spindelegger: "Hypogesetz hatte positiven Effekt"

Der ehemalige Finanzminister Michael Spindelegger.
Der ehemalige Finanzminister Michael Spindelegger.(c) EPA (OLIVIER HOSLET)
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"Es musste kein Steuergeld nachgeschossen werden", verteidigt Ex-Finanzminister Michael Spindelegger das verfassungswidrige Hypogesetz.

Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das sogenannte Hypogesetz von 2014 aufgehoben. Dieses hatte 890 Millionen Euro an landesgarantierten nachrangigen Anleihen und eine 800-Millionen-Euro-Forderung der BayernLB für ungültig erklärt. Mit anderen Worten: Die Kärntner Landeshaftungen sind gesetzlich nahezu unantastbar - Kärnten hat ein Zehn-Milliarden-Euro-Problem.

Noch am Dienstagabend hat der ehemalige ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger das Hypogesetz verteidigt. "Die Verfassungskonformität des Hypo-Gesetzesentwurfes wurde damals durch zwei Gutachten bestätigt", schreibt dazu Ex-ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger gegenüber der "ZiB2". "Das (heute gekippte, Anm.) Hypogesetz hatte einen positiven Effekt. Es musste kein Steuergeld nachgeschossen werden".

Bereits vor einem Jahr hatten Experten Bedenken angemeldet. Spindelegger hatte sich schon damals auf Experten-Gutachten berufen: "Es ist völlig falsch wieder zu sagen alle Experten sagen dass das ein rechtswidriger Akt ist. Überhaupt nicht. Wir haben Experten, die im Finanzministerium sitzen, wir haben Experten, die im Justizressort sitzen, wir haben den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts eingeschaltet, wir haben Europarechtler eingeschaltet, ob das nicht eine Maßnahme ist, die auch mit der Rechtsordnung im Einklang steht und die Antwort war ein klares Ja", sagte Spindelegger im Juni 2014 in der "ZiB2".

>>> Zum "ZiB2"-Bericht

(APA)

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