Hypo-Gesetz ist eine "einzigartige Blamage"

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Kärnten dürfe gar keine Kredite Aufnehmen, um die Hypo-Haftungen zu bezahlen, sagt Schaunig.

Wien. Es sei für ihn nicht überraschend gewesen, dass der Verfassungsgerichtshof das Hypo-Sondergesetz aus dem Jahr 2014 aufgehoben hat, laut dem landesgarantierte Nachranganleihen einfach für ungültig erklärt worden waren, sagte Oberbank-Chef Franz Gasselsberger am Mittwoch am Rande der Halbjahresbilanz seines Instituts (siehe auch Seite 20). Die Oberbank besitzt solche Anleihen im Ausmaß von zehn Mio. Euro und hat gegen das Gesetz geklagt.

„Die Entscheidung entspricht dem gesunden Rechtsempfinden eines Staatsbürgers. Für Österreich ist es eine einzigartige Blamage, dass hier ein Gesetz beschlossen wurde, bei dem man schon bei der Schaffung wusste, dass es nicht halten wird“, so Gasselsberger weiter. Die Oberbank werde sich nun sämtliche Optionen offenhalten – darunter auch eine Klage gegen das Schuldenmoratorium, dem die Anleihen nun unterliegen. Es sei aber natürlich auch möglich, dass man auf ein Vergleichsangebot der Republik oder Kärntens eingehe.

Kärntner hoffen auf Bund

Letzteres könnte jedoch bereits an rechtlichen Hürden scheitern. So erklärte die Kärntner Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig (SPÖ) gegenüber dem ORF, dass Kärnten gar keine Kredite in Milliardenhöhe aufnehmen darf, um den Heta-Gläubigern die Landeshaftungen abzugelten. Kredite dürfen nämlich nur in einem Ausmaß aufgenommen werden, in dem die Bedeckung ausreichend gegeben ist. Bei der benötigten Summe von fünf bis sechs Mrd. Euro wäre das unmöglich. Laut Schaunig ist daher eine gemeinsame Lösung mit dem Bund unumgänglich. Zusätzlich werde gerade erhoben, wie viel Vermögen das Land besitzt. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2015)

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