Meinl Bank: Vorstände müssen gehen

Thmenbild
ThmenbildAPA
  • Drucken

Die Finanzmarktaufsicht wirft der Privatbank grobe Verfehlungen vor und will, dass die beiden Chefs Peter Weinzierl und Günter Weiß gehen. Die Bank wehrt sich.

Wien. Knalleffekt in der Meinl Bank, die seit Jahren im Visier der Staatsanwaltschaft steht – allerdings bisher ohne konkretes Ergebnis: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) beruft per Bescheid die beiden Chefs des Instituts ab. Peter Weinzierl und Günter Weiß müssen binnen drei Monaten von neuen Vorständen ersetzt werden. Ihnen wirft die FMA grobe Verfehlungen vor, wie der „Kurier“ berichtet.

Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer bestätigte am Mittwochabend das Einlangen des FMA-Bescheids vergangene Woche. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik erklärte, dass sich der Bescheid gegen die Meinl Bank richte. „Er fordert sie auf, innerhalb der nächsten drei Monate die Konzessionsvoraussetzung, über eine geeignete und zuverlässige Geschäftsleitung zu verfügen, wiederherzustellen.“

Prüfung seit einem Jahr

Seit einem Jahr prüft die FMA, ob der Vorstand der Meinl Bank den sogenannten „Fit-and-Proper- Test“ bestehe. Das ist sozusagen das Gütesiegel für ein Finanzinstitut. In dem 162 Seiten starken Prüfbericht geht die FMA, die selbst bei diversen Causen scharfer Kritik ausgesetzt ist, mit der Bank hart ins Gericht: 2013 hätte die Meinl Bank „weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren noch eine zweckentsprechende interne Revision“ gehabt – obwohl die Behebung dieser Mängel immer wieder zugesagt worden sei, heißt es unter anderem.

Bilanzposten würden „nicht regelmäßig auf deren Werthaltigkeit überprüft“, das Management von Krediten sei „mangelhaft und nicht nachvollziehbar“. Die internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren würden zulassen, dass die Gefahr eines zusätzlichen Eigenmittelerfordernisses aufgrund zu hoher Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche nicht rechtzeitig erkannt werde.

Die Bank wisse nicht, wie hoch ihre Eigenmittel wirklich seien und werde von neuen Erfordernissen überrascht. Rückstellungserfordernisse würden „nicht richtig ermittelt“, Wertberichtigungen seien nicht rechtzeitig erfolgt und Immobilientransaktionen würden „grob unrichtig verbucht“. Die Bank wisse nicht über die wahre Höhe wesentlicher Bilanzposten Bescheid, so ein weiterer Vorwurf der FMA.
Es kommt aber noch dicker: Von „bilanziellem Blindflug“ ist die Rede und einer „existenzbedrohenden Gefahrensituation“. Im Juni 2014 habe sich herausgestellt, dass das Finanzinstitut seit fast sechs Monaten sein Eigenmittelerfordernis unterschreite. Ohne Unterstützung von Dritten hätte die Bank zusperren können. Letztlich unterstellt die FMA Weinzierl und Weiß ein "ungeeignetes Persönlichkeitsbild“. Man könne nicht mehr darauf vertrauen, dass künftigen Zusagen von Weinzierl und Weiß Taten folgten.

Die Bank schoss umgehend zurück: „Der Bescheid ist unverständlich und durch nichts zu rechtfertigen“, hieß es in einer Mitteilung. Das Geldhaus prüfe nun Rechtsmittel. Die Bank hat die Möglichkeit, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. Eine entsprechende Beschwerde hätte aber keine aufschiebende Wirkung.

Der FMA-Bescheid schädige ein erfolgreiches Bankinstitut und seine Mitarbeiter, so die Meinl Bank. Offenbar solle alles versucht werden, um von der Erfolglosigkeit und Vorverurteilung eines nunmehr bereits acht Jahre andauernden Strafverfahrens abzulenken. Dabei handelt es sich um die Ermittlungen zu den Vorgängen bei Meinl European Land (MEL). Erst im April hat das Oberlandesgericht Wien (OGH) die Anklageschrift gegen fünf Banker, darunter Julius Lindbergh Meinl, wegen Mängeln zurückgewiesen.

Keine Befragung

Seit vielen Jahren gebe es keine rechtskräftige Strafe gegen die Meinl Bank, geschweige ihre Vorstandsmitglieder, führt die Bank zudem ins Treffen. Auch zu den nun erhobenen Vorwürfen gebe es keine Strafbescheide gegen die Vorstände. Das Institut sei von der FMA nicht einmal befragt worden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.