Ökonom Helmenstein: Auch Insolvenz für Heta wieder Option

The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in Klagenfurt
The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in KlagenfurtREUTERS
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Es dürfe keine Möglichkeit ausgeschlossen werden, sagt Christian Helmenstein. Das Urteil des VfGH sei standortpolitisch sehr wichtig und stärke das Vertrauen der Investoren.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Hypo-Sondergesetz und damit den vorjährigen ersten Schuldenschnitt gekippt hat, müsse auch eine Heta-Insolvenz wieder diskutiert werden, sagt der Chefökonom der Industriellenvereinigung und wirtschaftspolitische Berater Kärntens, Christian Helmenstein, im "WirtschaftsBlatt".

Ob das VfGH-Urteil wegen zu erwartender geringerer Quoten die Steuerzahler entlasten kann (wie die Grünen vermuten) oder zum Totalschaden für den Steuerzahler führt (wie vom Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk befürchtet) vermochte Helmenstein in dem Interview nicht zu sagen. Da seien noch viele Rechtsfragen offen.

Rechtssicherheit bezüglich Landeshaftungen

Geklärt worden sei, "dass Landeshaftungen selbst bei einem Haircut nicht automatisch beschnitten werden können. Im Sinne der Rechtssicherheit ist das sehr erfreulich", findet Helmenstein. Nun gelte es, das Mitverschulden der Gläubiger zu klären.

Wenn ein Bundesland mit einem Budget von rund 2,5 Mrd. Euro Haftungen im Ausmaß von rund 20 Milliarden Euro übernehme, könne man als Gläubiger wohl kaum darauf vertrauen, dass diese je eingelöst werden können. "Der Schaden des Steuerzahlers hängt also davon ab, wie diese Rechtsfrage entschieden wird."

Kosten drohen aus Slowenien und Italien

Ob die Ankündigung des Finanzministers, keine Steuergelder mehr für die Hypo Alpe Adria (jetzt Heta) zu bezahlen, hält? "Das ist schwierig", meint Helmenstein, "denn es gibt in Slowenien und Italien noch sehr hohe Positionen, die den Steuerzahler belasten könnten. Die Ankündigung des Finanzministers kann also für Österreich gelten, wohl aber nicht für ausländische Positionen der Hypo. Grundsätzlich wird die Frage zusätzlicher Finanzmittel wohl davon abhängen, ob eine Heta-Insolvenz auch jetzt noch vom Tisch ist oder nicht.

Unter verhandlungsstrategischen Gesichtspunkten "darf keine Option von Anfang an ausgeschlossen werden, damit man letztendlich zu einer tragbaren Lösung kommen kann. Das VfGH-Urteil macht es notwendig, dass sämtliche Optionen, die vorher ausgeschlossen wurden, wieder diskutiert werden", so Helmenstein.

>> Artikel im "Wirtschaftsblatt"

(APA)

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