Schaunig schließt Verkauf von Kelag-Anteilen aus

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Die Kärntner Finanzreferentin verweist auf die festgeschriebene Mehrheit der Kärntner Energieholding. Über eine Verfassungsänderung könnte Kärnten aber doch Kelag-Anteile abgeben.

"Ein Verkauf ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und wirtschaftlich nicht sinnvoll." So hat Kärntens SP-Finanzreferentin Gabriele Schaunig auf die neuesten Kauf-Avancen der Verbund AG für Anteile am Kärntner Energieversorger Kelag reagiert. Schaunig verweist auf eine Absicherung durch die Landesverfassung und eine Halteverpflichtung im Vertrag mit der Kelag-Miteignerin RWE.

Die Eigentümerkonstruktion bei der Kelag ist eine komplizierte. Die Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH hält 51 Prozent an der Kelag. Die Energieholding teilen sich Land Kärnten zu 51 Prozent und die RWE zu 49 Prozent. Die restlichen Kelag-Anteile halten die RWE mit direkten weiteren knapp 13 Prozent und der Verbund mit rund 35 Prozent. Ein knappes Prozent befindet sich im Streubesitz.

Abgesichert durch Landesverfassung

Schaunig teilte in einer Aussendung mit, die Landesanteile an der Kelag seien mehrfach abgesichert - sowohl durch die Landesverfassung, als auch durch den zivilrechtlichen Status des Partnerschaftsvertrages (mit RWE) samt dort verankerter Halteverpflichtung der Anteile. Artikel 41 der Landesverfassung besage, dass von den Anteilsrechten an der Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH  mindestens 51 Prozent des Stammkapitals im Eigentum des Landes Kärnten stehen".

Spekuliert wird von mancher Seite jedoch darüber, ob man durch eine Beteiligungsaufstockung des Verbundes, der sich zu 51 Prozent in staatlich-öffentlichen Besitz befindet, nicht eine öffentliche Mehrheit an der Kelag sichern könnte, die noch dazu dringend benötigtes Geld in die leere Kassa des südlichsten Bundeslandes spült. "Wenn vom Finanzminister Druck kommt, wird es eher eine Diskussion, sonst nicht. Die wissen ja, dass wir kaufen wollen", wurde Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber wie berichtet in der Zeitung "Presse" am Freitag zitiert. "Es wurde bereits mehrfach festgehalten, dass eine etwaige Veräußerung von Anteilen der Kelag keinesfalls in Frage komme", sagte Schaunig heute.

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (Elwog) des Bundes, das aus Verstaatlichtengesetzen hervorging, besagt lediglich, dass Mehrheitsbeteiligungen an Elektrizitätsunternehmen öffentlich zu halten sind. Über eine Verfassungsänderung durch den Landtag könnte Kärnten also wohl doch Kelag-Anteile abgeben - so lange die Kelag-Anteile insgesamt nur mehrheitlich öffentlich bleiben.

(APA)

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