Meinl Bank klagt Österreich in USA auf 200 Millionen Euro

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In Österreich werde eine "Hexenjagd" gegen die Meinl Bank geführt, klagt der Meinl-Anwalt. Die Regierung soll die Strafjustiz stoppen, die Gewaltentrennung werde nicht akzeptiert.

Die Meinl Bank bzw. deren Eigentümerin hat ein Schiedsverfahren gegen die Republik Österreich bei einer Schiedsstelle bei der Weltbank in Washington eingeleitet. Die "Far East"-Gesellschaft beruft sich dabei auf internationalen Investorenschutz und fordert von Österreich "mindestens" 200 Mio. Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer "achtjährigen Hexenjagd der Regierung" gegen die Bank.

Kenneth Reisenfeld, einer der beiden Anwälte, der die "Far East"-Klage vertritt, sagt, die österreichische Regierung sei gemäß internationalem Recht verantwortlich für alle Handlungen anderer Staatsorgane, die gegen die Meinl Bank bzw. deren Organe gerichtet seien. Gewaltenteilung zwischen der Regierung (Exekutive) und dem Justizsystem (Judikatur) werde nicht akzeptiert.

Das Investment der "Far East" in Österreich, also die Meinl Bank, sei durch das Vorgehen der Justiz und der Finanzmarktaufsicht geschädigt worden, erläutert Reisenfeld. "Die blindwütige Kampagne gegen die Meinl Bank ... und dass das Interesse der Far East an der Meinl Bank nicht geschützt wurde, waren unfair, ungerecht und ein absichtlicher Machtmissbrauch", heißt es in einer Aussendung der Anwaltskanzlei. Das habe eine "Enteignung" der Far East-Investition in die Meinl Bank zur Folge gehabt.

FMA: "Schwachsinn"

Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Immobilienfonds Meinl European Land (MEL) lauten auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Beschuldigten bzw. ihre Anwälte weisen die Vorwürfe entschieden zurück und haben ihrerseits zahlreiche Beschwerden eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

US-Anwalt Reisenfeld sieht insbesondere in den jüngsten Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Absetzung der Meinl-Bank-Direktoren sowie in den Verfahren betreffend der 212 Mio. Euro schweren Sonderdividende "Vergeltungsmaßnahmen" gegen die Meinl Bank. Es gehe hier offenbar um "Vergeltung" wegen der bereits im Dezember 2014 angekündigten Schiedsgerichtsklage auf 200 Mio. Euro. Seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) wird das von deren Sprecher auf APA-Anfrage als "Schwachsinn" zurückgewiesen. Die FMA habe aufgrund bestimmter Fakten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, dies habe sie im Fall der Meinl Bank gemacht.

(APA)

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