Kuranträge mit speziellem BVA-Service

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Ein Exmitarbeiter der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) erhebt schwere Vorwürfe.

Wien. „In der BVA werden bestimmte Kur- bzw. Rehab-Anträge bevorzugt behandelt.“ Ein ehemaliger Mitarbeiter der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) erhebt in einem Brief schwere Vorwürfe. Beigefügt sind 21 Fallbeispiele aus vier Tagen im August 2008, die zeigen sollen, dass es innerhalb der Versicherungsanstalt eine Interventionsschiene für bestimmte Versicherungsnehmer gibt, berichtet das „Wirtschaftsblatt“.

„Kurantrag Bad Vigaun (bereits reserviert) – Bitte um Auskunft an Generaldirektorstellvertreter Dr. Pressl“ ist einer der Vermerke, die sich auf den Deckblättern der 21 Fälle finden. Auch weitere Mitarbeiter der Generaldirektion finden sich auf den Anträgen.

Dass Kuranträge direkt an die Generaldirektion geschickt werden, ist unüblich, zuständig ist die Abteilung für erweiterte Heilbehandlung und Rehabilitation. Erste Anlaufstelle dort war 2008 Sekretärin Ingrid S.: Sie habe „eine spezielle Mappe gehabt“, die Deckblätter der einzelnen Fälle durften „auf ausdrückliche Anordnung von Frau S. nicht eingescannt werden, da es offiziell keine Interventionsfälle gibt“.

Seitens der BVA gab es vorerst keine Stellungnahme zu dem Bericht. Auskunft gab es nur über die Anwältin der BVA, Katharina Körber-Risak von der Kanzlei Kunz, Schima, Wallentin: Ihre Mandantin schließe aus, dass es damals oder aktuell zu Interventionen bei der Kurvergabe komme.

120.000 Kuraufenthalte gibt es in Österreich jährlich, die Kosten dafür betragen rund 200 Millionen Euro. Erst vor Kurzem hat der Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Peter McDonald, damit aufhorchen lassen, das System grundlegend reformieren zu wollen, um Geld zu sparen.

Fraglich ist, ob das auch derartigen Interventionen Einhalt gebieten würde. In einem der Fälle hieß es etwa: „Die Versicherte würde gern nach Bad Schönau fahren, weil ihr Lebensgefährte für diesen Kurort ein Ansuchen gestellt hat und sie mit ihm gemeinsam fahren will.“ (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2015)

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