Verbund gewinnt gegen Steiermark

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Ein Schiedsgericht entscheidet, dass das Gaskraftwerk Mellach nicht als Back-up gehalten werden muss.

Wien. Ziemlich genau ein Jahr nachdem die Energie Steiermark per einstweiliger Verfügung erwirkte, dass der Verbund das Gaskraftwerk Mellach nicht einmotten dürfe, weil es als Back-up für die Fernwärmeversorgung von Graz benötigt wird, hat sich das Blatt in dem Streit gewendet. Ein Schiedsgericht hat nun im Sinn des Verbundes entschieden: Der Konzern hat demnach keine vertragliche Verpflichtung zur Vorhaltung des Kraftwerks als Ausfallskapazität.

Damit ist der seit 2013 laufende Streit zwischen den beiden (teil-)staatlichen Unternehmen nun wohl entschieden. Entstanden ist der Konflikt, nachdem die Steirer aus der Verbund-Tochter Thermal Power ausgestiegen sind, in der die thermischen Kraftwerke des Konzerns gebündelt sind. Damals wurden auch die Lieferverträge für die Wärmeversorgung von Graz neu aufgesetzt. Und seitdem war strittig, inwiefern es noch eine Verpflichtung für ein Back-up gibt.

Pönale oder Back-up?

Beim Verbund war man von Anfang an der Ansicht, dass nur mehr die Verpflichtung für die Lieferung von 230 Megawatt aus dem Steinkohlekraftwerk Mellach dezidiert festgeschrieben sei. Kann man nicht liefern, müsse man eben Pönale zahlen. Bei der Energie Steiermark sah man indes die Verpflichtung zu einer Back-up-Kapazität „dem Sinn nach“ weiter in den Verträgen stehen.

Das Schiedsgericht gab nun dem Verbund recht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das bisher als Back-up vorgehaltene Gaskraftwerk Mellach nun eingemottet wird. Die Steirer müssen für die Vorhaltung jedoch die Kosten übernehmen. Dem Vernehmen nach handelt es sich dabei um rund 20 Mio. Euro im Jahr. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2015)

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