Wiener Glücksspiel: Novomatic unterliegt privatem Kläger

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Der Glücksspielkonzern soll über 107.000 Euro zahlen. Der Kläger erwartet eine "Lawine von Spielerklagen", Novomatic geht in Berufung.

Am 1. Jänner 2015 hat Novomatic bei ihren 1500 Spielautomaten in Wien den Spielbetrieb eingestellt. Dennoch muss sich der Glücksspielkonzern noch mit den früheren Zeiten in Wien auseinandersetzen. Nun hat das Landesgericht Wiener Neustadt einer Klage eines Privatmannes teilweise stattgegeben. Im Verfahren von Thomas Sochowsky gegen die Novomatic AG, deren Tochter Austrian Gaming Industries (AGI) GmbH und Unternehmensgründer Johann Graf hat das Landesgericht die AGI - nicht rechtskräftig - zur Zahlung von 107.420 Euro samt Zinsen seit Oktober 2012 verurteilt. Der Glücksspielkonzern hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.

Sochowsky hatte vorgebracht, ein Spieler habe zwischen 2005 und 2012 im Prater-Casino von Novomatic insgesamt 138.350 Euro verspielt. Hätte Novomatic die Grenzen des - mittlerweile in Wien verbotenen - kleinen Glücksspiels eingehalten, hätte er keinen Anreiz zum Spiel gehabt, so die Argumentation. Der Maximaleinsatz pro Spiel betrug laut Glücksspielgesetz (GSpG) 50 Cent, der höchstmögliche Gewinn 20 Euro.

"Gesetzwidrige Serienspiele"

Der Kläger schoss sich in seiner Klage auf die Konstruktion der Novomatic-Spielgeräte ein: Mit der sogenannten Einsatztaste beim Würfelspiel könne der Einsatz über den Betrag von 50 Cent erhöht werden und durch die "Automatik-Starttaste" werde die Möglichkeit eröffnet, "gesetzwidrige" Serienspiele durchzuführen. Illegal sei auch, dass der Spieler zusätzlich zum Maximalgewinn von 20 Euro "Action Games" gewinnen könne, und auch beim "Gambeln" würden die Einsatz- und Gewinngrenzen verletzt.

Novomatic hatte erwidert, ausschließlich behördlich bewilligte Glücksspielautomaten in genehmigten Betriebsstätten betrieben zu haben. Für sämtliche Spiele existierten Gutachten und Bewilligungen von gerichtlich beeideten Sachverständigen bzw. international akkreditierten Prüfinstituten, so der Konzern. Zur Automatiktaste meinte Novomatic, Automatikstartfunktionen seien zulässig, sofern Beginn und Ende eines Spiels erkennbar seien und die Automatikstartfunktion jederzeit deaktiviert werden könne.

Gericht machte sich selbst ein Bild

Das Gericht hat sich von den Automaten selbst ein Bild gemacht und einen Lokalaugenschein in der Prater-Spielhalle durchgeführt. Sogar ein Video vom Gambeln wurde angefertigt. In dem 47-seitigen Urteil geht die Richterin ausführlich auf die Automaten ein. Die Argumente von Novomatic wurden abgeschmettert. Vor allem mit dem von AGI beauftragten Gutachter ging die Richterin hart ins Gericht. So ist etwa in dem Urteil von "realitätsferner Argumentation" die Rede, was Höchsteinsatz und -gewinn betrifft. Beim Lokalaugenschein des Gerichts dauerte es nur 32 Sekunden, bis bei einem bestimmten Spiel 50 Euro verzockt waren - trotz eines Zwischengewinns von 5 Euro.

Den Novomatic-Einwand, dass die strittigen Apparate verwaltungsbehördlich genehmigt seien, befand das Gericht für "unzutreffend". Da mit den Geräten mehr als 50 Cent pro Spiel eingesetzt und mehr als 20 Euro gewonnen werden könne, handle es sich nicht um Münzgewinnspielapparate gemäß dem Wiener Veranstaltungsgesetz. "Es liegt daher keine verwaltungsbehördliche Genehmigung der verfahrensgegenständlichen Spiele und Spielapparate vor."

"Lawine von Klagen zu erwarten"

Thomas Sochowsky, Initiator von www.automaten-klage.at, hatte auf die Rückzahlung von 138.350 Euro geklagt. Eine Summe, die nicht er selbst an Glücksspielautomaten verloren hatte. Sochowsky fordert das Geld für einen anderen Spieler ein, von dem er sich die Einsätze zum Inkasso abtreten hat lassen. Das ist juristisch möglich.

Während Sochowsky am Dienstag in einer Mitteilung von einem "bahnbrechenden Urteil" sprach, das, wenn es hält, Novomatic eine "Lawine von Spielerklagen" einbringen könnte, kann Novomatic das Urteil nicht verstehen und kündigte an, in Berufung zu gehen.

Widerspruch zu anderen Urteilen

Es handle sich um eine "vereinzelte Entscheidung", die im Widerspruch zu anderen Entscheidungen desselben Gerichts und auch einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) stehe, so Novomatic-Anwalt Peter Zöchbauer zur APA. "Jeder Automat hatte ein Pickerl vom Magistrat Wien und es wurden Steuern gezahlt."

Der OGH-Beschluss, mit dem eine außerordentliche Revision eines Klägers u. a. gegen eine Novomatic-Firma zurückgewiesen wurde, bezog sich auf die Steiermark. "Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass Spiele, die auf behördlich bewilligten Geldspielautomaten stattfanden, nicht rechtswidrig seien und der Kläger (...) aus dem verwaltungsbehördlich genehmigten Glücksspiel keine Schadenersatzansprüche ableiten könne, ist zumindest vertretbar", so das Höchstgericht Ende August.

(APA)

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