Heta: Bayern wollen Klage weiter führen

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"Presse"-Exklusiv. Trotz des Generalvergleichs mit Österreich will die BayernLB ihre Klage vor dem Münchner Gericht fortführen, um Rechtssicherheit gegenüber anderen Gläubigern zu bekommen.

Am Donnerstag sollte ein großes Kapitel in der Causa Hypo eigentlich beigelegt werden. Der Nationalrat segnet nämlich den Anfang Juli geschlossenen Vergleich zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern ab. Wie mehrfach berichtet, sieht dieser Vergleich vor, dass Österreich die Ansprüche der BayernLB gegenüber der Hypo-Bad-Bank Heta in Höhe von 2,75 Mrd. Euro akzeptiert und 45 Prozent davon auch garantiert. Bedient wird die BayernLB dann jedoch durch die bei der Heta vorhandene Masse. Im Gegenzug vereinbarten Österreich und Bayern, sämtliche gegenseitigen Klagen zu beenden.

Dem letzten Punkt kommt nun jedoch die Rechtsabteilung der BayernLB in die Quere. So heißt es in München auf Anfrage zwar nur, dass der Generalvergleich noch „geprüft werden müsse“, was aufgrund der Komplexität länger dauern würde. Laut "Presse"-Informationen plant die BayernLB jedoch auf Empfehlung ihrer Juristen, den Prozess in München – den die BayernLB im Mai bereits in erster Instanz gewonnen hat – weiter fortzuführen. Dadurch soll der Anspruch auf die einst an die Hypo als Kredit gezahlten 2,75 Mrd. Euro rechtskräftig abgesichert werden. So soll verhindert werden, dass die BayernLB zum Ziel einer Klage anderer Gläubiger werden könnte. Denn durch die Hereinnahme der BayernLB in die allgemeine Riege der Gläubiger wird der Anteil ebendieser am zu verteilenden Heta-Kuchen geringer.

Die direkten Auswirkungen der weitergeführten Klage auf die Heta und den Vergleich sind zwar gering. Denn Kernpunkt des Münchner Gerichtsentscheids war ja, dass die BayernLB einen Anspruch auf die Milliarden hat – eine Feststellung, die im Vergleich auch enthalten ist. Allerdings äußerte sich die Richterin in ihrem Urteil auch zur Rechtmäßigkeit der österreichischen Gesetze. Und dabei wurde sowohl das Hypo-Gesetz aus dem Jahr 2014 als auch das Bankenabwicklungsgesetz, auf dessen Basis derzeit das Schuldenmoratorium verhängt wurde und der Schuldenschnitt für die Gläubiger erfolgen soll, als „nicht wirksam“ erkannt.

Das Hypo-Gesetz wurde inzwischen bereits vom heimischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben – diese Frage ist also geklärt. Gegen das zweite Gesetz laufen entsprechende Klagen der Gläubiger in Deutschland und Österreich aber noch. Und diese könnten durch ein zweit- und in weiterer Folge sogar höchstgerichtliches deutsches Urteil natürlich entsprechenden Rückenwind erhalten.

„Wir haben einen Vergleich mit dem Freistaat Bayern und erwarten, dass dieser auch eingehalten wird“, heißt es dazu aus dem Finanzministerium. So sollen alle Verfahren zwischen der Republik beziehungsweise Kärntens und den Bayern eingestellt werden. Gleichzeitig bestätigt man in Wien jedoch auch, dass das Verfahren zwischen Heta und BayernLB in München fortgesetzt werden wird. Das Risiko der Republik ändere sich dadurch aber nicht, heißt es.

Gläubiger sehen sich benachteiligt

Dass die Frage der Rechtssicherheit für die Bayern durch den Vergleich nicht wirklich beantwortet ist, zeigt indes eine Aussendung einer Gläubigergruppe, die zusammen rund 2,5 Mrd. Euro an Forderungen gegenüber der Heta hat. Sie sieht sich sowohl durch das Bankenabwicklungsgesetz als auch durch den Generalvergleich mit den Bayern massiv benachteiligt. Letzterer sei eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers und eine Verlagerung der Haftung auf Kosten der anderen Gläubiger.

Aber auch der jetzige Plan von Republik und Kärnten, den Gläubigern die Forderungen abzukaufen und jenen, die dabei nicht mitmachen, die Haftungen des Landes Kärnten de facto per Gesetz zu streichen, sorgt für heftige Kritik. Die Gläubigergruppe will „jede Sondergesetzgebung, die die Haftungen im Nachhinein entwertet“ vor heimischen, europäischen und internationalen Gerichten bekämpfen. Das Land sei "zahlungsunwillig, aber nicht zahlungsunfähig", so die Halter der Hypo-Anleihen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2015)

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