Constantia: Alles war fiktiv – bis auf den Gewinn

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ARCHIVBILD: CONSTANTIA PRIVATBANK(c) APA (Georg Hochmuth)
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Heute rollt der OGH das Strafverfahren gegen Karl Petrikovics und andere Manager der Immofinanz neu auf.

Wien. Am 12. April 2013 in der Früh gab sich Karl Petrikovics wie immer: selbstbewusst und von seinem Freispruch überzeugt. Am Abend war alles anders. Der einst mächtige Chef der Constantia Privatbank (CPB) und der von ihr gemanagten gruppe wurde wegen schwerer Untreue zu sechs Jahren Haft verurteilt. Helmut Schwager, Aufsichtsratspräsident der Immofinanz und Vertrauter der Constantia-Eigentümerfamilie Turnauer, erhielt 4,5 Jahre unbedingt. Ex-Prokurist Christian Thornton eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren.

Zweieinhalb Jahre später wird nun der erste Teilprozess in einer der größten Wirtschaftskriminalfälle Österreichs neu aufgerollt. Heute, Dienstag, befindet der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen das Ersturteil. Nicht nur die Angeklagten haben Rechtsmittel angemeldet, auch Staatsanwalt Volkert Sackmann.

Beim Prozess ging es um „fiktive Aktienkäufe und -verkäufe, fiktive Bewertungen, fiktive Bezugsrechte und real ausbezahlte Gewinne“, wie Richterin Claudia Moravec-Loidolt einst erklärte. Die Angeklagten (Ex-Vorstand Norbert Gertners Verfahren wurde wegen Krankheit ausgesondert), die sich von Anfang an als nicht schuldig bekannten, sollen sich das verschlungene und undurchsichtige Firmenkonstrukt der CPB/Immofinanz/Immoeast-Gruppe zunutze gemacht haben, um sich durch – vom Aufsichtsrat nicht genehmigte – Aktienoptionsgeschäfte um rund 20 Mio. Euro unrechtmäßig zu bereichern, lautete die Anklage.

Das Verfahren spiegelte die Macht von Mastermind Petrikovics wider, wie ihn die Richterin bezeichnete. Unter seiner Ägide hätten die Beschuldigten ihre Befugnisse, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht, hieß es im Urteil. Zudem legten die Manager eine Auffassung von wirtschaftlichem Handeln vor, die für die Justiz schwer nachvollziehbar war. „Das stand uns zu“ – die Millionen – war wohl einer der am häufigsten gesagten Sätze in den 14 Prozesstagen.

Streit um Gutachter

Nicht zuletzt war der Immofinanzprozess ausschlaggebend, dass der OGH die Doppelrolle von Gutachtern vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat klären lassen. Dieser machte klar, dass es nicht grundsätzlich verpönt ist, wenn die Justiz im Vorverfahren und im Prozess denselben Gutachter einsetzt. Aber das Gericht müsse im Einzelfall prüfen, ob der Gutachter im Hauptverfahren noch objektiv sein kann. Für anhängige Fälle nach alter Rechtslage bedeutet dies, dass der OGH die Prüfung nun nachholen muss. Oder an die erste Instanz zurückverweist. Die Generalprokuratur, deren Stellungnahme der OGH in den meisten Fällen folgt, sieht in der Gutachterfrage keine Verfahrensfehler und empfiehlt generell keine Wiederholung des Verfahrens.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2015)

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