Stiftungen neu: Steuerzuckerln für Wohltäter

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Gemeinnützigkeitspaket soll Stiftungen ankurbeln.

Wien. Das „peinliche Niveau“, das Österreich laut Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) beim Stiften und Spenden aufweist, soll hinaufgeschraubt werden. Mit einer Reihe von Gesetzesnovellen, die gestern in Begutachtung geschickt wurden (dem lang versprochenen „Gemeinnützigkeitspaket“), will die Regierung potenzielle Wohltäter motivieren. Bis 2030 soll Österreich ein ähnliches Level erreichen wie die Schweiz: Dort schütten gemeinnützige Stiftungen jährlich rund 1,2 Mrd. Euro aus – in Österreich sind es geschätzt 20 bis 25 Millionen.

Die Gründung einer Stiftung soll annähernd so einfach werden wie die eines Vereins. Zudem soll die Unmittelbarkeit fallen: Bisher haben nur jene Steuervorteile, die direkt gemeinnützig tätig sind – künftig auch die, die Geld in andere gemeinnützige Einrichtungen oder Projekte stecken. Bekommt eine Stiftung Immobilien geschenkt, entfällt u. a. die Grunderwerbsteuer. Zuwendungen werden von der Stiftungseingangssteuer befreit. Spender können bis zu 500.000 Euro in fünf Jahren absetzen – was manchen zu wenig ist: Der Entwurf bleibe hinter Deutschland zurück, kritisiert die IV.

Spenden an Kunst- und Kulturinstitutionen sollen leichter steuerlich geltend gemacht werden können: Begünstigungen gelten für all jene, die von Bund bzw. Ländern bereits gefördert werden. Ein Nebeneffekt: Langfristig wird ersichtlich, wer öffentliche Mittel bekommt, ein „Schritt zur Fördertransparenz“. Geschätzt entgehen der Finanz durch die Neuerungen 2017 an die 50 Millionen Euro. Was sich laut Mahrer auszahlt, wenn so mehr Privatgeld in den Kassen von Forschungs-, Sozial- oder Kultureinrichtungen landet. Allein bei Wissenschaft und Forschung liege das Potenzial bei 120 bis 220 Mio. pro Jahr. Nach fünf Jahren soll es eine Evaluierung geben. Die Neuerungen zu Spenden sollen zudem auf fünf Jahre befristet sein.

RH-Kritik bei Vereinen

Der Rechnungshof hat indes stärkere Kontrolle von gemeinnützigen Vereinen gefordert: Es habe keine systematische Beobachtung und Analyse der Steuerbefreiung gegeben – laut Sozialministerium sind die Punkte schon ausgeräumt. (beba/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2015)

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