AUA holt die Vergangenheit ein

PK KNEISSL: MOHAMMED BIN ISSA AL JABER
PK KNEISSL: MOHAMMED BIN ISSA AL JABER(c) APA (HELMUT FOHRINGER)
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Vor sieben Jahren ist Scheich Al Jaber als AUA-Finanzier abgesprungen. Jetzt treffen die Streitparteien einander wieder vor Gericht. Für die AUA geht es um viel Geld.

Wien. Wer erinnert sich bei der AUA noch an Al Jaber? Seit die rot-weiß-rote Fluglinie zum Lufthansa-Konzern gehört, wurde sie kräftig umgebaut und gilt als weitgehend saniert, obwohl der neue Airline-Boss, Kay Kratky, betont, der Kampf sei nie zu Ende. Das mit der Sanierung war nicht immer so – und da kommt wieder Mohammed Bin Issa Al Jaber ins Spiel. Es war Anfang 2008, als der damalige AUA-Chef, Alfred Ötsch, den Scheich als Investor an Bord lockte. Er versprach 150 Mio. Euro.

Gesagt, getan, die Verträge waren unterschrieben – und Ötsch verstieg sich im März bei der Präsentation des Minigewinns 2007 zu dem inzwischen wohlbekannten Satz, die AUA sei saniert, wenn man damit meine, die größten Verlustbringer seien beseitigt. Wenig später wies die AUA für das erste Quartal 2008 einen Verlust von 60,4 Mio. Euro aus.

Was Al Jaber gar nicht goutierte: Er fühlte sich von Ötsch bzw. der AUA „arglistig getäuscht“, sprang ab und klagte Ötsch wegen des Verdachts des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen Paragraf 255 Aktiengesetz (unrichtige Weitergabe, Verschleierung oder Verschweigung unternehmensrelevanter Ereignisse). Die AUA wiederum fühlte sich im Stich gelassen und klagte noch 2008 Al Jaber auf 156 Mio. Euro Schadenersatz – das sind inklusive Zinsen und Spesen inzwischen rund 200 Mio. Euro. Al Jaber konterte daraufhin mit einer sogenannte Widerklage in Höhe von 30 Mio. Euro.

Der Finanzier aus dem Morgenland ist zwar Geschichte – die juristische Aufarbeitung seines Intermezzos ist aber auch sieben Jahre später noch voll im Gange. Einer der Gründe für die Verzögerung ist ein dreimaliger Richterwechsel. Heute, Dienstag, findet im Handelsgericht Wien eine große Verhandlung statt.

Zwei Gutachten

Grundlage des nunmehr acht Jahre dauernden Rechtsstreits sind zwei bemerkenswerte Gutachten („Die Presse“ berichtete exklusiv am 4. 11. 2009 und 10. 2. 2011). Das eine von Marin Geyer (er wurde als Libro-Gutachter bekannt) sollte im Zusammenhang mit Al Jabers Klage gegen Ötsch klären, ob Ötsch tatsächlich falsch informiert hat und ob die AUA zu dem Zeitpunkt möglicherweise sogar schon insolvent gewesen sei. Die Schlussfolgerung des Sachverständigen kommt Al Jaber zupass: Geyer kommt zu dem Schluss, dass die Ausführungen im Geschäftsbericht 2007 zur Lage der AUA bei der Veröffentlichung am 13. März 2008 schon als überholt anzusehen gewesen seien. Genauso seien die Angaben von Ötsch unmittelbar danach zu interpretieren.

Ötsch hätte zu diesem Zeitpunkt wissen müssen, dass die AUA ein erhebliches negatives Quartalsergebnis einfliegen und von den Businessplänen abweichen würde. Zahlungsunfähig sei die AUA zwischen dem Frühjahr 2008 und dem Frühjahr 2009 jedoch nicht gewesen, so Geyer. Allerdings setzt er nach: Hätte die Fluglinie unter gleichen Bedingungen weitergemacht, wären die Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz unausweichlich gewesen.

Womit er rückblickend recht hat: Denn bekanntlich stand die AUA – trotz der Übernahme durch die Lufthansa – noch 2011 an der Kippe und überlebte nur durch eine kräftige Finanzspritze der Lufthansa.

Das zweite Gutachten wurde im Zivilrechtsverfahren (Klage AUA und Widerklage Al Jaber) vom Gericht bei Wirtschaftsprüfer Herbert Heiser bestellt: Dabei geht es um die Frage, ob die AUA Anfang 2008 tatsächlich saniert war. Heiser kommt zu dem Ergebnis, dass die AUA im Jahr 2007 statt des Gewinns von 3,3 Mio. Euro sogar einen Verlust von mehr als 200 Mio. Euro hätte ausweisen müssen. Der Grund seien fehlende Abwertungen der Flotte und ein zu niedriger Zinssatz bei der Nutzwertberechnung der Flugzeuge. Auch Heiser betont, dass die AUA nicht zahlungsunfähig gewesen sei, sie aber ohne weitere Geldspitzen allein nicht lebensfähig gewesen wäre.

Eine Niederlage im Prozess wäre für die von der Anwaltskanzlei Reich-Rohrwig vertretene AUA kostspielig, denn sie müsste den Streitwert von gut 150 Mio. Euro, den sie als Forderung in der Bilanz stehen hat, abschreiben. Was die Pläne, das Ergebnis heuer deutlich zu verbessern, zunichtemachen würde. Verliert indes der von der Kanzlei Kerres vertretene Scheich – wovon die AUA ausgeht –, kann sie die Rückstellung auflösen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2015)

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