Leitl-Kritik an "Gesetzeskeule" für Betriebe

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Firmen zahlen für ein Delikt mehrmals Strafe.

Wien. Das sogenannte Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht ist Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl ein Dorn im Auge. Dieses müsse deutlich eingeschränkt werden, forderte er gestern. Es könne nicht sein, dass Firmen mehrmals für ein- und dasselbe Delikt Strafe zahlen müssten. Vor allem kleinere Unternehmen könnten damit existenzbedrohende Probleme bekommen. „In der Fülle der Vorschriften kann immer etwas übersehen werden“, sagte Leitl. Es müsse zwischen systemischem Missbrauch bzw. Betrugsabsichten und Fehlern unterschieden werden, die aufgrund der Flut an bürokratischen Vorschriften passieren könnten.

Das Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafgesetz besagt, dass bei Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen die Strafen nebeneinander zu verhängen sind. Das führe beispielsweise dazu, so Leitl, dass ein Betrieb, der einen geringfügigen Fehler bei der Lohnverrechnung mache, zu Strafen pro Mitarbeiter verdonnert werde.

Das Kumulationsprinzip solle stark eingeschränkt und durch das im Strafrecht geltende Absorptionsprinzip ersetzt werden. Es besagt, dass beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen nur eine Strafe verhängt wird. (kor.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2015)

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