Spar zu 30 Millionen Euro Kartellstrafe verdonnert

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Der OGH als Kartellobergericht hat die Strafe der ersten Instanz für Preisabsprachen bei Molkereiprodukten verzehnfacht.

Der Handelskonzern Spar hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Wegen Preisabsprachen muss er eine Geldstrafe in der Rekordhöhe von 30 Mio. Euro zahlen. Damit hat der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht die Strafe verzehnfacht. In der ersten Instanz war das Unternehmen noch mit einem Bußgeld von 3 Mio. Euro davon gekommen.

Es ist eine der höchsten Kartellstrafen in der österreichischen Geschichte. Für Spar ist die Sache aber noch nicht erledigt. Bei dem Urteil der Höchstrichter ging es nur um Preisabsprachen bei Molkereiprodukten. Weitere 16 Produktgruppen sind noch ausständig. Bei zumindest zwei weiteren Produktgruppen gibt es laut Spar Bußgeldanträge der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Sie betreffen Bier und Mehl, wie Spar-Sprecherin Nicole Berkmann am Freitag zur APA sagte. Bei den weiteren Bußgeldanträgen sei aber noch keine Strafhöhe genannt.

Spar verlangte "Margenneutralität"

Wie aus dem Urteil hervorgeht, haben die für den Konzern auftretenden Einkäufer im Zusammenhang mit von Lieferanten geforderten Einkaufspreiserhöhungen regelmäßig "Margenneutralität" verlangt, was bedeutet, dass die Marge (Spanne) des Konzerns bei einer Einkaufspreiserhöhung gleich bleiben müsse. Dies setzte voraus, dass ein entsprechend höherer Verkaufspreis umsetzbar war. Zu diesem Zweck hätten die Einkäufer von ihren Lieferanten verlangt, dass diese für ihre Produkte "empfohlene Verkaufspreise" als Richtpreise festsetzten und diese auch den Spar-Konkurrenten wie etwa dem Rewe-Konzern mitteilten. "Auf diese Weise sollte erreicht werden, dass auch die Wettbewerber entsprechende Verkaufspreiserhöhungen in Bezug auf die von der Einkaufspreiserhöhung betroffenen Produkte vornehmen", heißt es vom OGH. Zum Nachweis hatten die Spar-Lieferanten Preisspiegel und Kassabons der Wettbewerber zu übermitteln.

Die Höchstrichter stellten klar, dass es kartellrechtlich unzulässig sei, dass ein Abnehmer den Lieferanten dazu bewegt, ein bestimmtes Preisniveau bei anderen Abnehmern durchzusetzen. Die vertikalen Preisabstimmungen seien durch "ausgeprägte horizontale Elemente" zwischen Wettbewerbsunternehmen der Handelsebene "in ihrer Schädlichkeit noch verstärkt" worden".

Rekord-Kartellstrafe für Spar
Rekord-Kartellstrafe für Spar(c) APA

OGH wollte "abschreckende Wirkung"

Der OGH hat die Strafe anders berechnet als das Kartellgericht. Zur Höhe heißt es vom Richtersenat, "dass ein Bußgeld nur dann abschreckend wirkt, wenn dessen Höhe und Wahrscheinlichkeit den zu erwartenden Kartellgewinn übersteigt". Der vorliegende Kartellrechtsverstoß sei, gemessen an den Kriterien Schwere, Dauer, Vorsatzgrad und Finanzkraft des betroffenen Konzerns, jeweils als deutlich überdurchschnittlich anzusehen. Der betroffene Konzern habe sein Verhalten zudem auch noch nach Hinweisen auf die Rechtswidrigkeit durch den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie fortgesetzt.

Spar wollte keinen Vergleich

Andererseits sei zu berücksichtigen gewesen, dass sich das festgestellte Verhalten nur auf einen kleinen Teil der vom Konzern angebotenen Produkte bezog, so der OGH in einer Mitteilung. Der Senat halte daher eine Geldbuße von 30 Mio. Euro für angemessen, was etwa 3,5 Prozent der gesetzlich möglichen Obergrenze - 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes - entspricht.

Auch der Kartellexperte Martin Stempkowski sprach gegenüber der APA von einem "massiven Bußgeld". Ob die Strafe auch in Relation zur Größe des Unternehmen hoch sei, könne man als Außenstehender nur schwer abschätzen, da für die Höhe der Strafe die sogenannten "kartellverhangenen Umsätze" ausschlaggebend seien. Aus dem Konzernumsatz sei dies nicht ablesbar.

Spar-Chef Gerhard Drexel, der gegen die BWB in die Offensive gegangen ist, erklärte in einer Aussendung, die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. "Über das Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht", so Drexel. Aus seiner Sicht sind die vielschichtigen Lieferanten-Händler-Beziehungen im Verfahren stark vereinfacht beurteilt worden. Darüber hinaus will sich das Unternehmen vorerst nicht äußern, es gelte nun, das Urteil inhaltlich näher zu prüfen und zu analysieren. Auch die Anwälte von Spar gaben sich auf APA-Anfrage zugeknöpft.

Im Gegensatz zu anderen Unternehmen in der Lebensmittelbranche wollte Spar mit der BWB keinen Vergleich (Settlement) über die Bußgeldhöhe schließen. Stattdessen wollte man die Sache ausjudizieren und für den gesamten Lebensmittelhandel Rechtssicherheit schaffen. Dieses Vorhaben ist nun gescheitert. So wie in der Vergangenheit ist Drexel aber weiter davon überzeugt, dass "kein Schaden für die Konsumenten entstanden ist".

(APA)

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