Pasta-Kette Vapiano über Vorwürfe „entsetzt“

Kritik. In deutschen Filialen sollen selbst gesetzte Mindesthaltbarkeitsdaten für Lebensmittel verlängert worden sein.

Wien. Die Pizza- und Pasta-Kette Vapiano soll in einigen deutschen Filialen Gemüse und Fleisch umetikettiert haben, um das selbst gesetzte Mindesthaltbarkeitsdatum zu verlängern. Dadurch seien Lebensmittel auf den Tellern von Kunden gelandet, die teils merkwürdig rochen und unappetitlich gewesen seien, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf derzeitige und ehemalige Mitarbeiter.

Unter anderem in München, Berlin, Frankfurt am Main, Hannover und Köln sei gegen unternehmensinterne Frische-Standards verstoßen worden. „Die Nudeln, die wir verkauft haben, hatten manchmal einen grünlichen Schimmer“, zitierte das Blatt einen Mitarbeiter aus München.

„Hühnerfleisch roch eklig“

„Der Kunde merkt das nicht, da kommt ja Soße drüber.“ Ein ehemaliger Angestellter in Hannover sagte der Zeitung, das Hühnerfleisch habe zuweilen „eklig“ gerochen. Ein früherer Mitarbeiter aus Frankfurt berichtete demnach, sein Chef habe ihn damals aufgefordert, den Wok heißer zu machen, „dann schmeckt man es nachher nicht mehr“. Vapiano zeigte sich nach dem Bericht „schockiert und entsetzt“. Das Unternehmen, das in Österreich sechs Filialen betreibt, verwies auf die „außergewöhnlich hohen internen Qualitäts- und Kontrollstandards“, die vom TÜV und vom SGS Institut Fresenius bestätigt worden seien. „Es entzieht sich meiner und unser aller Vorstellungskraft, dass es solche Fälle bei Vapiano aktuell trotz allerstrengster Vorschriften und Kontrollen geben soll“, erklärte Vapiano-Chef Jochen Halfmann. Er kündigte an, den Vorwürfen nachzugehen, „auch wenn sie zum Teil absurd erscheinen“. Die „Presse“ versuchte von Vapiano Österreich zu erfahren, ob solche Vorfälle in österreichischen Lokalen denkbar wären, erreichte aber am Sonntag niemanden.

Wie die „Welt am Sonntag“ mit Verweis auf das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit berichtete, dürfen Gastronomen abgelaufene Lebensmittel grundsätzlich noch verkaufen. Das gelte insbesondere für Haltbarkeitsdaten, die ein Unternehmen sich selbst setze. Gesetzliche Vorgaben, wie lang ein Restaurant zum Beispiel aufgetautes Fleisch und frisches Gemüse verkochen darf, gebe es nicht. (apa/hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2015)

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