Hypo: Verhärtete Fronten vor Kärntens Heta-Angebot

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Demnächst will Kärnten den Gläubigern der Hypo-Bad-Bank Heta ein Angebot für ihre Anleihen vorlegen. Dieses müsse „wirtschaftlich verkraftbar“ sein. Die Gläubiger schalten im Vorfeld auf stur. Sie sehen Kärnten zahlungsunwillig.

Wien. Am Donnerstag wird sich der sogenannte Ausgleichszahlungsfonds Kärntens konstituieren und seinen Vorstand bestellen. Dann ist jenes Vehikel arbeitsfähig, mit dem das Land mithilfe des Bundes das Problem der Haftungen für die ehemalige Hypo Alpe Adria endgültig aus der Welt schaffen will. Denn wie mehrfach berichtet, soll der Fonds jene Anleihen von den Gläubigern kaufen, für die das Land Kärnten nach wie vor haftet.

Offen ist jedoch nach wie vor, wie hoch die Quote ist, die den Gläubigern vom Fonds angeboten werden wird. Diese Quote setzt sich zu einem Teil aus jenem Betrag zusammen, der durch die Abwicklung der Hypo-Bad-Bank Heta lukriert werden kann. Jüngste Zahlen der Heta legten nahe, dass es sich dabei um rund 57 Prozent handeln könnte. Da dieser Betrag noch nicht endgültig feststeht, wird der Bund hier mit einem berechneten Wert in Vorleistung gehen. Laut „Presse“-Informationen sollen die Gläubiger dabei jedoch auch einen Besserungsschein erhalten – liegt die Abwicklungsquote schlussendlich darüber, erhalten sie die Differenz nachträglich, um nicht schlechtergestellt zu sein.

Kärnten berechnet Schuldfähigkeit

Der zweite Teil der angebotenen Summe wird von Kärnten selbst gestellt. Damit soll die Haftung abgegolten werden. Allerdings ist klar, dass diese Abschlagszahlung deutlich weniger als die Differenz zwischen der Heta-Quote und dem 100-prozentigen Nominale der Anleihen betragen wird. So meinte Kärntens Finanzlandesrätin, Gaby Schaunig, am Dienstag bei der Präsentation des Kärntner Budgets für 2016, dass es das „maximal wirtschaftlich Verkraftbare und rechtlich Zulässige“ geben werde. Mehr sei nicht möglich und werde es daher auch nicht geben.

Derzeit sei man noch dabei, die „Schuldentragfähigkeit“ Kärntens zu berechnen, heißt es dazu auf Anfrage aus dem Büro von Schaunig. Diese setze sich aus dem verwertbaren Vermögen, aber auch aus den Konditionen einer zusätzlichen Verschuldung zusammen. Letztere werden zur Zeit gerade zwischen Land und Bund verhandelt und sollen laut Finanzminister Hans Jörg Schelling in den kommenden Tagen festgelegt werden (Kärnten soll sich ja über die Bundesfinanzierungsagentur Öbfa finanzieren). Steht diese Zahl fest, soll noch im Dezember das Angebot an die Gläubiger gelegt werden. Dieses sei dann auch nicht mehr verhandelbar. „Das sind errechnete Zahlen. Darüber kann man nicht mehr verhandeln“, so die Sprecherin von Schaunig.

Bei den Gläubigern trifft man damit auf wenig Gegenliebe. „Ein Angebot ohne Verhandlungen wird nicht funktionierten. Wir sind daher der Meinung, dass das geplante Angebot an die Gläubiger scheitern wird“, meint dazu Leo Plank, Münchner Rechtsanwalt und Sprecher der sogenannten Ad-hoc-Gruppe, in der sich Gläubiger mit einem investierten Vermögen von rund 2,5 Mrd. Euro zusammengeschlossen haben.

„Nicht unfähig, sondern unwillig“

„Wir sind der Meinung, dass Kärnten die Verbindlichkeiten voll zurückzahlen kann“, so Plank weiter. „Es handelt sich nicht um Zahlungsunfähigkeit, sondern um Zahlungsunwilligkeit.“ Begründet wird das etwa mit dem Rechnungsabschluss des Landes für das Jahr 2014. Darin sei ein verwertbares Vermögen von rund 2,8 Mrd. Euro enthalten – etwa Forderungen gegenüber Dritten. Allerdings sei es gar nicht notwendig, dass Kärnten auf all seine Vermögensgegenstände zurückgreife. Die Haftungen könnten auch über langfristige Anleihen zurückgezahlt werden. Dass das Kärntner Budget bereits jetzt Defizite aufweist, sei kein Widerspruch dazu. So seien die Ausgaben in Kärnten in den vergangenen Jahren schneller gewachsen als das regionale BIP. Kärnten habe daher auch bereits effizienter gewirtschaftet, heißt es.

Einer Zahlung von weniger als 100 Prozent will die Ad-hoc-Gruppe nicht zustimmen. Damit äußert sie sich ähnlich wie jüngst jene Gruppe rund um die belgische Bank Dexia, die Investoren im Volumen von 1,1 Mrd. Euro repräsentiert. Zusammen hätten die beiden Gruppen bereits fast jenes Drittel an Investoren, das das jüngste Heta-Gesetz zu Fall bringen kann. Laut diesem müssen nämlich 66 Prozent der Investoren dem Angebot zustimmen, dann gilt dieses auch für jene, die nicht zugestimmt haben. Aber auch wenn das Gesetz eintritt – will ad hoc weiterkämpfen. „Wir werden jede Einzelfallgesetzgebung, die Gläubigerrechte nachträglich beschneidet, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen“, sagt Plank.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2015)

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