Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt. Das Rahmenrecht wurde durch den Abschluss nicht verändert.
Die Sozialpartner im österreichischen Handel haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt, schreibt die Wirtschaftskammer in einer Aussendung. Demnach sieht der Abschluss folgende Regelungen vor:
- Die Mindestlöhne werden um 1,55% erhöht. Die am 31.12.2015 bestehenden Überzahlungen werden aufrechterhalten.
- Die Kältezulage wird auf 0,74 Euro, die Nachtzulage auf 1,42 Euro erhöht.
Das Rahmenrecht im Kollektivvertrag wurde durch den Abschluss nicht verändert, was die Gewerkschaft "mit Bedauern zur Kenntniss nimmt". Allerdings seien solide Änderungen wichtiger als "lauwarme Kompromisse und Schnellschüsse". Die Sozialpartner haben vereinbart, einige Themen aus dem Rahmenrecht – wie zum Beispiel jenes der Zulagen - im Rahmen von Gesprächen im Laufe des Jahres 2016 weiter zu behandeln.
(Red.)