Rechnungshof prüft Kontrolle von Immigon

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ARCHIVBILD: VOLKSBANKEN AG (�VAG)(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Beherrscht der Staat die ÖVAG-Bad-Bank?

Wien. Vordergründig erfüllt die Bad Bank des Ex-Volksbanken-Spitzeninstituts ÖVAG, Immigon, nicht die Kriterien, um vom Rechnungshof geprüft werden zu können. Der Staat hält an ihr nur 43,3 Prozent, der Rest gehört den Volksbanken und einer Treuhandgesellschaft. Diese Konstruktion wurde gewählt, damit die Immigon-Verschuldung nicht für die Maastricht-Verschuldung relevant wird – sie kann aber den Rechnungshof fernhalten.

Dieser prüft seit einigen Wochen nämlich, ob er die Immigon einer Kontrolle unterziehen darf. Den Anstoß dazu gaben die Grünen, bei denen es Sorgen gibt, dass der Staat zu wenig Kontrollmöglichkeiten habe, ob der Abbau der Immigon ordnungsgemäß ablaufe. Dies haben sie auch in einer parlamentarischen Anfrage an Finanzminister Hans Jörg Schelling zusammengefasst, deren Beantwortung der „Presse“ nun vorliegt.

Demnach sind die Möglichkeiten des Staates bei der Immigon größer als bisher bekannt. So wird der Bund trotz des Minderheitsanteils 95,8 Prozent aller Erlöse erhalten, die am Ende des Abbaus übrig bleiben könnten. Zudem hat er nicht nur das Recht auf die Hälfte der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat und ein Nominierungsrecht für die Hälfte des Vorstandes. Immigon ist auch verpflichtet, dem Bund vierteljährlich Liquiditätsplanungen vorzulegen, sowie jederzeit die eigene Geschäftsführung einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen.

Für die Grünen ist die Immigon somit de facto durch den Bund beherrscht und der Rechnungshof somit prüfungsbefugt.

Auch beim neuen Spitzeninstitut, der Volksbank Wien-Baden, hat der Bund ähnliche Entsendungsrechte in Aufsichtsrat und Vorstand. Und er hat aufgrund der offenen Rückzahlung von 300 Mio. Euro Partizipationskapital zur Absicherung 25 Prozent und eine Aktie erhalten. Dieser Anteil kann 2017 auf 33 Prozent ansteigen. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2015)

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