Weil das Unternehmen in Konkurs ging, verlangt die Bank von einem Arbeitnehmer 11.000 Euro für Schulden der Firmen-Kreditkarte. Die Arbeiterkammer hält die entsprechende Klausel für unwirksam.
Normalerweise zahlt ein Unternehmen die Schulden von Firmenkreditkarten. Kann aber der Arbeitgeber beispielsweise im Insolvenzfall diese Kosten nicht abdecken, bittet die Bank den Arbeitnehmer, der die Schulden durch Einkäufe verursachte, als Kreditkarteninhaber zur Kasse.
Genau das passierte einem Oberösterreicher, der mit der Firmenkreditkarte nicht nur Reisespesen beglich, sondern auch Material für die Firma kaufte. Als der Betrieb in Konkurs ging, war die Kreditkarte mit 11.000 Euro belastet. Jetzt will sich die Raiffeisen Zentralbank an dem Arbeitnehmer "schadlos halten", also das Geld von ihm kassieren.
Sie beruft sich dabei auf eine entsprechende Klausel im Kreditkartenvertrag.
AK: Gröblich benachteiligend und unwirksam
Für die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich ist die besagte Klausel gröblich benachteiligend und daher unwirksam: Ein Arbeitnehmer, der den Antrag auf Ausstellung einer solchen Kreditkarte unterschreibt, ist sich des Haftungsrisikos nicht bewusst. Die AK hat deswegen ein Abmahnverfahren gegen die RZB Bank angestrengt.
(Red. )