„2016 kommt der Teil-Krankenstand“

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Um die Krankenkassen zu entlasten, fordern deutsche Experten die Einführung des Teilzeit-Krankenstands. In Österreich soll das 2016 umgesetzt werden.

Wien/Berlin. In Deutschland sind die jährlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Krankengeld auf ein Rekordhoch von 10,6 Milliarden Euro gestiegen. Um die Kosten zu senken, gab Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beim Sachverständigenrat ein Gutachten in Auftrag. Die nun vorliegenden Ergebnisse sind auch aus österreichischer Sicht interessant. Denn der deutsche Sachverständigenrat empfiehlt die Einführung des Teilzeit-Krankenstands.

Darüber wird in Österreich schon seit Jahren diskutiert. Doch bislang konnten sich die Sozialpartner auf kein Modell einigen. Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich, sagte am Mittwoch zur „Presse“, dass es hier 2016 eine Lösung geben soll.

Schweden gilt hier als Vorbild

Ähnlich wie in Österreich gilt auch in Deutschland derzeit eine „Alles-oder-nichts-Regelung – entweder zu 100 Prozent gesund oder zu 100 Prozent krank“, sagt Ferdinand Gerlach, der Vorsitzende des Sachverständigenrates. Er schlägt hier mehr Flexibilität vor. Ein Patient soll je nach der Schwere der Erkrankung zu 100 Prozent, 75 Prozent, 50 Prozent oder zu 25 Prozent krankgeschrieben werden können. Dementsprechend soll die Arbeitszeit reduziert werden. Eine solche Regelung gibt es bereits in Schweden. Je nach Verlauf der Krankheit wird die Einstufung angepasst.

Ein Teilzeit-Krankenstand würde nicht für ansteckende Krankheiten wie eine Grippe gelten. Sondern es geht primär um langwierige Krankheiten wie etwa Krebs und Burn-out. „Viele Patienten würden gerne nach erfolgter Therapie und Rehabilitation wieder arbeiten, schaffen aber noch nicht die volle Belastung. Ein Teilzeit-Krankenstand wäre dabei hilfreich, um so Schritt für Schritt in den beruflichen Alltag zurückzukehren“, sagt Paul Sevelda, Präsident der österreichischen Krebshilfe.

Ähnlich ist die Situation bei einem Burn-out. In den vergangenen Jahren stiegen bei den Krankenkassen vor allem die Ausgaben für psychische Erkrankungen.

Auch die Ärztekammer ist dafür

Mit einem Teilzeit-Krankenstand schaffen Menschen mit einem Burn-out unter Umständen leichter den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Denn sie können in der Anfangsphase nicht acht Stunden pro Tag, sondern oft nur vier Stunden arbeiten. Auch der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger, fordert den Teil-Krankenstand.

Nach dem Tod von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) und dem Bekanntwerden der Erkrankung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) gab es immer wieder Debatten darüber. „Wir müssen derzeit noch verschiedene Details klären“, sagte Gleitsmann von der Wirtschaftskammer am Mittwoch. Eine offene Frage sei die Bezahlung. Gleitsmann geht bei diesem Thema noch einen Schritt weiter. Er kann sich auch nach Sportunfällen einen Teilzeit-Krankenstand vorstellen. Denn in manchen Berufen sei es beispielsweise möglich, mit einer Fußverletzung zu arbeiten.

Die Arbeiterkammer meldet Bedenken an. Sie befürchtet, dass auf kranke Arbeitnehmer Druck ausgeübt werden könnte, schnell wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen. Die Arbeiterkammer möchte daher nicht von einem Teilzeit-Krankenstand, sondern von einer möglichen „Eingliederung in den Betrieb“ sprechen. Der deutsche Sachverständigenrat empfiehlt, dass die Einstufung über den Teilzeit-Krankenstand nur im Einvernehmen zwischen dem Patienten und dem Arzt vorgenommen werden soll.

AUF EINEN BLICK

In Deutschland sprechen sich Experten für die Einführung des Teilzeit-Krankenstands aus. Demnach sollen Patienten je nach Schwere der Erkrankung zu 100 Prozent, 75 Prozent, 50 Prozent oder zu 25 Prozent krankgeschrieben werden. Damit sollen unter anderem die Krankenkassen entlastet werden. Auch in Österreich wird über ein solches Modell diskutiert. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer sagte am Mittwoch zur „Presse“, dass es hier 2016 eine Lösung geben soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2015)

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