Hypo-Haftungen: Neues Milliardenrisiko für Kärnten

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Langwierige Prozesse könnten für das Land schon aufgrund der Verzugszinsen teuer werden. Investoren setzen auf den Instanzenzug zu internationalen Gerichten.

Wien. Der Poker um die Haftungen des Landes Kärnten für die Hypo Alpe Adria steuert auf seinen Höhepunkt hin: Das Land Kärnten hat am Freitag jenen Kredit über 1,2 Milliarden Euro beschlossen, mit dem den Hypo-Gläubigern die Anleihen abgekauft werden sollen. In den nächsten Tagen soll ein definitives Angebot gelegt werden. Zuvor muss noch die Hypo-Abbaugesellschaft Heta bekannt geben, wie viel die Gläubiger von dort noch zu erwarten haben.

Unterdessen schießen die Hypo-Gläubiger aus allen Rohren. Die Wichtigsten von ihnen haben sich zusammengeschlossen und vertraglich vereinbart, keinen Schuldenschnitt zu akzeptieren. Bleibt es dabei (was in dieser Phase natürlich niemand voraussagen kann), dann wäre das Angebot schon gescheitert, bevor es gelegt wurde. Denn dieser Zusammenschluss umfasst Anleihen in Höhe von mehr als fünf der insgesamt elf Milliarden Euro. Damit das Angebot als angenommen gilt, müssten aber zwei Drittel zustimmen.

Trumpf in der Hand

Die Gläubiger, es handelt sich dabei großteils um Banken, Fonds und Versicherungen, halten dabei einen Trumpf in der Hand, der für das Land Kärnten noch sehr teuer werden könnte: Sie setzen auf Zeit. Lange gerichtliche Auseinandersetzungen wären, so ein Gläubigervertreter zur „Presse“ kein Nachteil, sondern sogar ein gehöriger Vorteil für die Investoren.

Vorausgesetzt, sie setzen sich schlussendlich vor Gericht durch. Denn dann würden die Haftungen des Landes schlagend werden, und sie würden nicht nur ihr Kapital zurückerhalten, sondern auch Verzugszinsen. Und die würden zu satten Gewinnen führen: Pro Jahr sind acht Prozent fällig, viel mehr als derzeit bei Investments auf dem Kapitalmarkt erzielbar ist. Bei elf Milliarden Euro Haftungen macht das 880 Millionen pro Jahr aus. Bei einem mehrjährigen Rechtsstreit summiert sich das auf mehrere Milliarden.

Die Heta bestätigt gegenüber der „Presse“ die Verzugszinsen. Diese seien nicht eigens vereinbart, würden sich aber aus den Bestimmungen des ABGB ergeben. Die Heta selbst trifft das nicht, denn während des nun laufenden Zahlungsmoratoriums können keine Verzugszinsen verlangt werden.

Kärnten gibt sich gelassen

Das Land Kärnten gibt sich angesichts der Sachlage noch gelassen. Mehr als die jetzt angebotenen 1,2 Milliarden Euro gibt es auch im Fall einer Insolvenz nicht, so die Position des Landes. „Wir haben die elf Milliarden nicht und auch nicht die Zinsen auf die elf Milliarden“, verweist eine Sprecherin von Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) auf die Vermögenslage des Landes. Der Standpunkt des Landes: Außer dem Zukunftsfonds gebe es nicht viel an Vermögen. Und die jährlichen Steuereinnahmen seien für verfassungsrechtlich fixierte Aufgaben wie Schulen und Krankenhäuser notwendig.

Genau das aber sehen die internationalen Investoren anders: Angesichts von Steuereinnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr sei das Land durchaus in der Lage, langfristig die Haftungen zu stemmen. Kärnten müsste, je nach dem, was noch von der Heta kommt, vier bis sechs Milliarden Euro aufbringen.

Die Gläubiger rechnen damit, am Ende recht zu bekommen – wenn nicht in Österreich, dann beim Instanzenzug auf europäischer Ebene oder aber bei Klagen vor US-amerikanischen Gerichten. Erst kürzlich haben dort Eigentümer von argentinischen Staatsanleihen erfolgreich gegen einen Schuldenschnitt prozessiert. Und internationale Gerichte würden die Zahlungsfähigkeit des Landes ganz anders bewerten: Dann würden ähnlich wie in Griechenland auch Ausgaben wie jene für Gehälter und Pensionen für Landesbeamte infrage gestellt.

Weitere Infos: www.diepresse.com/hypo

Haftungen

Hypo. Auf elf Milliarden Euro belaufen sich die Haftungen des Landes Kärnten für die Hypo. Von der Heta werden die Gläubiger 50 bis 60 Prozent zurückbekommen. Damit der Rest nicht schlagend wird, will das Land die Anleihen aufkaufen und in den nächsten Tagen ein Angebot legen. Dem müssten zwei Drittel der Gläubiger zustimmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2015)

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