Der Kärntner Ausgleichs-Zahlungsfonds bietet Heta-Gläubigern eine Quote von 75 Prozent. Diese hatten bis zuletzt alles unterhalb von 100 Prozent abgelehnt.
Das Rückkaufangebot des Kärntner Ausgleichs-Zahlungsfonds (K-AF) wird am Donnerstag auf dessen Webseite veröffentlicht: Den Heta-Gläubigern wird eine Quote von 75 Prozent angeboten. Das betrifft laut einer Aussendung die besser besicherten "Senior Schuldtitel". Jene Gläubiger, die nachrangige Schuldtitel halten, bekommen demnach hingegen nur 30 Prozent - davon betroffen sind rund 0,9 der aushaftenden elf Milliarden Euro. Bis zum 11. März haben die Gläubiger Zeit, sich zu entscheiden. Wie wahrscheinlich eine Annahme ist, lässt sich im Moment noch nicht abschätzen. Bis zuletzt hatten wichtige Gläubigervertreter jede Quote unterhalb von 100 Prozent als unannehmbar bezeichnet.
Schelling spricht von positiven Rückmeldungen
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat allerdings am Mittwoch von ersten positiven Rückmeldungen von Gläubigerseite gesprochen: "Ich glaube es handelt sich um ein attraktives Angebot", sagte Schelling. Er geht davon aus, dass eine Mehrheit der Gläubiger das Angebot annehmen wird.
Die Voraussetzungen standen seit Längerem fest, zuletzt hatte man nur noch auf die Summe gewartet, die das Finanzministerium ansetzen würde: Laut einem Gutachten haftet das Land für elf Milliarden Euro. Wenn für zwei Drittel des Betrags die Gläubiger das Angebot annehmen, gilt es nach dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Holdout-Gesetz als bindend.
Das Land Kärnten trägt 1,2 Milliarden Euro bei. 500 Millionen davon kommen aus dem Zukunftsfonds, der 2007 aus dem Hypo-Verkauf an die Bayern gefüllt wurde. Ansonsten will das Land noch Immobilien verwerten. Und es bekommt für seinen Anteil einen günstigen Kredit des Bundes. Der Rest wird ebenfalls vom Bund vorfinanziert und soll aus den Erlösen der Heta bezahlt werden, die das restliche Vermögen der Hypo verwertet. Rund 7,8 Milliarden Euro sind es, die man sich erhofft. 1,23 Milliarden davon erhält der Freistaat Bayern, das wurde in dem im November vergangenen Jahres geschlossenen Generalvergleich vereinbart.
"Mehr geht nicht und mehr gibt es nicht"
Nachverhandlungen zum nun vorliegenden Angebot soll es keine geben. "Mehr geht nicht und mehr gibt es nicht", lautet das Mantra der Kärntner Landesregierung, die darauf hofft, dass das strikte Nein der Gläubiger im Vorfeld eher taktische Gründe hatte.
Unter den Gläubigern, die sich bisher gemeldet haben, befinden sich große Banken und Versicherungen, wie die deutsche Commerzbank, Dexia oder die Helvetia Versicherung. Die deutschen Versicherungen haben bereits angekündigt, dass sie nicht auf das Angebot des Bundeslandes Kärnten wollen.
Ebenfalls betroffen von einem Schuldenschnitt wäre die Hypo Niederösterreich, die 225 Millionen Euro investiert hat. Und über die Pfandbriefstelle, die 1,2 Milliarden Euro an Hypo-Anleihen hält, wären alle Bundesländer und Landeshypos nochmals betroffen.
Auch wenn die nötige Mehrheit das Angebot annimmt, wird mit Klagen gerechnet. Rechtssicherheit wird es demnach also erst in einigen Jahren geben.
Land hofft auf nötige Zweidrittelmehrheit
Die Haftungsfrage ist für die weitere Entwicklung des Landes Kärnten von essenzieller Bedeutung. Geht es schief, drohen diverse Szenarien, die eines gemeinsam haben: Sie sind unerfreulich.
Wird das Angebot von der nötigen Zweidrittelmehrheit der Gläubiger angenommen, muss das Land darauf hoffen, dass der Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht nach dem Ende des Heta-Moratoriums in etwa bei der Quote liegt, die bei den Berechnungen der zu erwartenden Heta-Erlöse herausgekommen ist. Der finanzielle Spielraum des Landes wird durch den zusätzlichen Kredit in Milliardenhöhe weiter eingeschränkt, die Rückzahlung wird Jahrzehnte dauern. Nach Aussage von SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) ist das für das Land zwar schmerzhaft, aber verkraftbar.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Jedenfalls ist dieses Szenario für Kärnten um einiges weniger schlimm als eine Ablehnung des Angebots. Was dann passiert, kann seriöserweise derzeit niemand sagen. Auszuschließen ist, dass es sofort zu einer Insolvenz kommt. Denn diese kann, wenn überhaupt, erst dann eintreten, wenn die Gläubiger ihr Geld bei der Heta erfolglos eingefordert haben. Wird die Ausfallsbürgschaft tatsächlich schlagend, muss erst einmal festgestellt werden, was überhaupt in die Insolvenzmasse kommen kann und was nicht. Außerdem hat Kaiser angekündigt, in einem solchen Fall jede einzelne Forderung zu bestreiten.
Da es für die Insolvenz eines Bundeslandes keine gesetzliche Regelung und auch keinen Präzedenzfall gibt, wäre die ganze Angelegenheit juristisch äußerst kompliziert. Experten glauben, dass jeder Bereich einzeln bewertet werden müsste, von den Spitälern über die Kindergärten bis zur Straßenerhaltung.
Auch Juristen erwarten für den Insolvenzfall eine schier unendliche Flut an Klagen und Prozessen. Das ist übrigens mit ein Grund für den vorsichtigen Optimismus der Regierungskoalition, dass die Gläubiger doch der Quote zustimmen könnten, zumal viele ihre Forderungen in den Büchern längst wertberichtigt haben.
(APA/Red.)