wien (ju).Der Wiener Staatsanwaltschaft ist in der Causa Meinl eine weitere peinliche Panne passiert: Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter Thomas Havranek ist (auf Betreiben der Meinl Bank) vom Gericht wegen Befangenheit abberufen worden. Der Grund: Havranek hatte im Herbst 2007 im „Wirtschaftsblatt“ einen Gastkommentar veröffentlicht, in dem er Meinl frontal angegriffen hatte.
Die Meinl Bank hatte schon vor einigen Monaten die Abberufung Havraneks wegen Befangenheit verlangt, erstinstanzlich war die Bank damit aber abgeblitzt. Auch jetzt ist die Sache noch nicht zu Ende: Die Staatsanwaltschaft will Berufung einlegen, entscheiden wird dann der Oberste Gerichtshof.
Staatsanwalt beruft
Havranek sollte für die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen Julius Meinl V. in Zusammenhang mit verheimlichten Zertifikatsrückkäufen der früheren Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium Real Estate) untermauern. Das Gutachten sollte in den nächsten Monaten fertig werden. Erste Vorergebnisse aus einem „Vorgutachten“ hatten nicht unwesentlich zur kurzzeitigen Inhaftierung von Julius Meinl V. beigetragen.
Wie berichtet, war Julius Meinl am 1.April wegen Fluchtgefahr verhaftet worden und hatte zwei Nächte in U-Haft verbracht. Danach war er gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt worden. Meinl musste seinen Pass abgeben, bekommt ihn seither für Auslandsreisen aber anstandslos ausgehändigt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Meinl und mehreren Managern aus der Meinl Gruppe (für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung) unter anderem schweren gewerbsmäßigen Betrug in Zusammenhang mit den Vorgängen bei der MEL vor.
Die auf Jersey registrierte, aber in Wien börsenotierte Immobiliengesellschaft hatte sehr geschickt zwischen den österreichischen Kapitalmarktgesetzen und dem weniger strikten Jersey-Recht hin- und herlaviert, die Anleger hatten mit MEL-Zertifikaten (die sie auf Grund der Werbung eigentlich für Aktien gehalten hatten) viel Geld verloren.
Havranek hätte für die Staatsanwaltschaft gutachterlich herausfinden sollen, ob dabei österreichische Gesetze verletzt (was Meinl ernste Probleme bescheren würde) oder ob „nur“ Gesetzeslücken geschickt ausgenutzt worden seien. Die ersten bekannt gewordenen Ergebnisse des Havranek-Gutachtens waren sehr negativ für Meinl ausgefallen. Havranek hatte in einem „Vorgutachten zur Strafsache 608 ST 1/08w“ unter anderem festgehalten, dass die MEL über komplizierte Unternehmenskonstruktionen ganz im Einflussbereich von Julius Meinl gestanden sei, dieser in der Gruppe das Sagen gehabt habe. Meinl hat das immer vehement bestritten. Außerdem seien auch die viel zitierten teileinbezahlten Aktien (Partly Paid Sares), über die Kontrolle über die MEL möglich war, Meinl zuzurechnen. Auch das hatt dieser immer bestritten.
Havranek hatte im Vorgutachten auch missbräuchliche Verwendung von Geldern aus einer MEL-Kapitalerhöhung für verheimlichte Zertifikatsrückkäufe und „Spesenschinderei“ vorgeworfen. Das Vorgutachten war freilich wegen einiger Ungenauigkeiten (Havranek: „Schlampigkeitsfehler“) ins Gerede geraten.
„Verfahren ohne Grundlage“
Die jetzige Abberufung des Gutachters hat die Staatsanwaltschaft in die Defensive gebracht: Die Meinl Bank ließ per Aussendung verlauten, dem Verfahren gegen Meinl und andere Manager aus dem MEL-Bereich sei damit „die Grundlage entzogen“. Die Abberufung müsse „weitreichende Konsequenzen“ haben, weil das Gutachten Havraneks „die Basis“ für das laufende Verfahren und eine der wesentlichen Grundlagen für die Verhaftung Julius Meinls gewesen sei.
■Thomas Havranek, von der Staatsanwaltschaft beauftragter MEL-Gutachter, ist vom Gericht abgesetzt worden. Grund ist ein 2007 erschienener Meinl-kritischer Kommentar im Wirtschaftsblatt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.07.2009)

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