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Affäre: Meinl-Gutachter wegen „Befangenheit“ abberufen

02.07.2009 | 18:24 |   (Die Presse)

Gutachter Havranek hat 2007 einen Meinl-kritischen Zeitungskommentar veröffentlicht. Die Meinl Bank hatte schon vor einigen Monaten die Abberufung Havraneks wegen Befangenheit verlangt.

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wien (ju).Der Wiener Staatsanwaltschaft ist in der Causa Meinl eine weitere peinliche Panne passiert: Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter Thomas Havranek ist (auf Betreiben der Meinl Bank) vom Gericht wegen Befangenheit abberufen worden. Der Grund: Havranek hatte im Herbst 2007 im „Wirtschaftsblatt“ einen Gastkommentar veröffentlicht, in dem er Meinl frontal angegriffen hatte.

Die Meinl Bank hatte schon vor einigen Monaten die Abberufung Havraneks wegen Befangenheit verlangt, erstinstanzlich war die Bank damit aber abgeblitzt. Auch jetzt ist die Sache noch nicht zu Ende: Die Staatsanwaltschaft will Berufung einlegen, entscheiden wird dann der Oberste Gerichtshof.

 

Staatsanwalt beruft

Havranek sollte für die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen Julius Meinl V. in Zusammenhang mit verheimlichten Zertifikatsrückkäufen der früheren Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium Real Estate) untermauern. Das Gutachten sollte in den nächsten Monaten fertig werden. Erste Vorergebnisse aus einem „Vorgutachten“ hatten nicht unwesentlich zur kurzzeitigen Inhaftierung von Julius Meinl V. beigetragen.

Wie berichtet, war Julius Meinl am 1.April wegen Fluchtgefahr verhaftet worden und hatte zwei Nächte in U-Haft verbracht. Danach war er gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt worden. Meinl musste seinen Pass abgeben, bekommt ihn seither für Auslandsreisen aber anstandslos ausgehändigt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Meinl und mehreren Managern aus der Meinl Gruppe (für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung) unter anderem schweren gewerbsmäßigen Betrug in Zusammenhang mit den Vorgängen bei der MEL vor.

Die auf Jersey registrierte, aber in Wien börsenotierte Immobiliengesellschaft hatte sehr geschickt zwischen den österreichischen Kapitalmarktgesetzen und dem weniger strikten Jersey-Recht hin- und herlaviert, die Anleger hatten mit MEL-Zertifikaten (die sie auf Grund der Werbung eigentlich für Aktien gehalten hatten) viel Geld verloren.

Havranek hätte für die Staatsanwaltschaft gutachterlich herausfinden sollen, ob dabei österreichische Gesetze verletzt (was Meinl ernste Probleme bescheren würde) oder ob „nur“ Gesetzeslücken geschickt ausgenutzt worden seien. Die ersten bekannt gewordenen Ergebnisse des Havranek-Gutachtens waren sehr negativ für Meinl ausgefallen. Havranek hatte in einem „Vorgutachten zur Strafsache 608 ST 1/08w“ unter anderem festgehalten, dass die MEL über komplizierte Unternehmenskonstruktionen ganz im Einflussbereich von Julius Meinl gestanden sei, dieser in der Gruppe das Sagen gehabt habe. Meinl hat das immer vehement bestritten. Außerdem seien auch die viel zitierten teileinbezahlten Aktien (Partly Paid Sares), über die Kontrolle über die MEL möglich war, Meinl zuzurechnen. Auch das hatt dieser immer bestritten.

Havranek hatte im Vorgutachten auch missbräuchliche Verwendung von Geldern aus einer MEL-Kapitalerhöhung für verheimlichte Zertifikatsrückkäufe und „Spesenschinderei“ vorgeworfen. Das Vorgutachten war freilich wegen einiger Ungenauigkeiten (Havranek: „Schlampigkeitsfehler“) ins Gerede geraten.

 

„Verfahren ohne Grundlage“

Die jetzige Abberufung des Gutachters hat die Staatsanwaltschaft in die Defensive gebracht: Die Meinl Bank ließ per Aussendung verlauten, dem Verfahren gegen Meinl und andere Manager aus dem MEL-Bereich sei damit „die Grundlage entzogen“. Die Abberufung müsse „weitreichende Konsequenzen“ haben, weil das Gutachten Havraneks „die Basis“ für das laufende Verfahren und eine der wesentlichen Grundlagen für die Verhaftung Julius Meinls gewesen sei.

AUF EINEN BLICK

Thomas Havranek, von der Staatsanwaltschaft beauftragter MEL-Gutachter, ist vom Gericht abgesetzt worden. Grund ist ein 2007 erschienener Meinl-kritischer Kommentar im „Wirtschaftsblatt“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.07.2009)

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20 Kommentare
Gast: staunender
03.07.2009 12:41
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seltsame Befangenheit

Der Gutachter wurde als deshalb für befangen erklärt, da er 2007 einen kritischen Gastkommentar geschrieben hat. Wie ist es nun mit Keppert beim BAWAG-Prozess?
Mietet seine Büroräumlichkeiten von der BAWAG, beriet jahrelang einen BAWAG-Vorstand und dessen Gattin in allen steuerlöihen Belangen hinsichtlich der Manipulationen bei der BAWAG-Tochterfirma AMV GmbH. Erstellte dort natürlich alle Bilanzen, versteckte die Flöttl-Beteiligung und vergass auf diesbezügliche Buchungen usw...
Bei der Beantwortung einer diesbezüglichen parl. Anfrage wich die Justizministerin und ihr Kabinettschef diesen Umständen aus, indem sie diese einfach nicht beantwortete!!!

Aber auch dies wird noch ein saftiges Nachspiel haben, freuen Sie sich darauf!!!

Wortmann
03.07.2009 11:33
0 0

WASSER HALTEN


Wasser zu halten st eine schwierige Kunst. Diese beherrscht Hr. Havranek leider nicht. Havranek liefert seinem Gegner aus freien Stücken, aus Redseligkeit und Eitelkeit ein stichhaltiges Argument. Er vernichtet mit dem völlig sinnlosen (und völlig unbedeutendem) Interview im Wirtschaftsblatt seine eigene, hervorragende Arbeit. Und verspielt womöglich die Chance einen wirklich grossen Gauner zu fangen. Tut leid, aber selber schuld.


areopagit
03.07.2009 09:27
0 0

Befangenheit und Wahrheit

Wenn Hr. Havranek im Wirtschaftsblatt "hellseherisch" den Missbrauch erkannt hat, wäre es ihm ein leichtes gewesen, nach seiner Beauftragung, die ganze Wahrheit ans Tageslicht zu bringen.
Gutachten mit solcher Menge an Fehlern, wie sie andere Postings beschreiben deuten eher auf BEFANGENHEIT und noch dazu eine impertinente:
Ich behaupte etwas, werde als Gutachter herangezogen und werde bezahlt meine Behauptungen (Lügen? Fehleinschätzungen?) zu untermauern.
Wenn dieser Gutachter auch keinen Bestand vor dem Obersten Gerichtshof hat, bin ich auf einen folgenden Prozess neugierig:
Wird die Republik die Bezahlung des Gutachtend von Herrn Havranek im Regress zurückfordern?
Wie denken Sie, Hr. Staatsanwalt?

Bimi
03.07.2009 08:52
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JA darf er denn nicht Recht haben

Das ist so, als ob ein Zeuge, der zur Überführung eines Täters geführt hat, in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen darf, weil er auch mit einem Reporter gesprochen hat.
Was ändert ein Gastkommentar an der Expertise? Nichts! Hier wird nur versucht von der Schuld abzulenken und ein Behördenfehler zu konstruieren versucht.
Ein Gutachter, der auch ohne Beauftragung schon den richtigen Riecher bewiesen hat, und vielleicht einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, wird bestraft. Das kann¿s ja nicht geben, oder?

Antworten Gast: zeuge
03.07.2009 09:39
0 0

Re: JA darf er denn nicht Recht haben

schon mal was vom objektivitätsgebot gehört? bei geschworenen ists sogar so wie sie sagen. die fliegen auch raus, wenn sie eine vorgefasste meinung artikulieren.

Antworten Antworten Gast: aha
03.07.2009 09:57
0 0

Re: Re: JA darf er denn nicht Recht haben

vorsicht, eine vorgefasste meinung ist die summe von erkenntnissen die sich jederzeit ändern kann. absolute objektivität kann es nicht geben, es wäre ein nullsummen-spiel. auf grund der unterlagen und untersuchungen wird der mann sein gutachten erstellen. die früheren bedenken gegen herren meinl dürften sich bewahrheiten, oder auch nicht, daher wo liegt das problem?

Gast: Lyncher
03.07.2009 07:17
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Rechtsstaat ?

In dieser Causa haben bereits zu viele Behörden Fehler gemacht. Die FMA hat verschlafen (steckt Grasser dahinter ?), etc. Das Gutachten des befangenen Gutachters kann inhaltlich richtig sein. Wenn jedoch der Staat nicht imstande ist, für Rechtssicherheit zu sorgen, geht nach der Bundesverfassung das Recht vom Volke aus. Darauf hat sich bereits ein Landeshauptmann berufen, den man abgemurkst hat. Er ist nunmehr in der Hölle. Dort trifft er Adolf Hitler. Der fragt ihn ganz erstaunt, was er denn hier mache. Ich habe zuviel Gas gegeben, war die Antwort.
Also den Geschädigten steht es frei, Meinl zu lynchen.

Antworten Gast: Peter
03.07.2009 08:53
0 0

Re: Rechtsstaat ?

Sehr interessante Meinung von Ihnen ...

... ich hoffe nur für Sie, daß einer Ihrer Nachbarn nie den Eindrauck gewinnen wird, daß er (möglicherweise) von Ihnen "ungerechtfertigt behandelt" wurde und aus diesem Grund, weil er nicht (mehr?) an den Rechtssaat glaubt, zur Lynchjustiz greift! :-)

Schlafen Sie in Zukunft hoffentlich weiters gut. ;-)

Gast: gast
02.07.2009 21:19
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net schlecht...

net schlecht die formulierung: "Das Vorgutachten war freilich wegen einiger Ungenauigkeiten (Havranek: „Schlampigkeitsfehler“) ins Gerede geraten."
Es waren 80(!) Fehler auf 25 Seiten. Das reicht nicht einmal für eine Proseminararbeit im ersten Semester.

Antworten Gast: Peter
02.07.2009 21:43
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Re: net schlecht...

Für diese Fehler hat Thomas Havranek noch ganz schön Kohle kassiert. ;-)


Gast: Peter
02.07.2009 19:30
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Es mußte ja so kommen ...

Thomas Havranek hat für diese Art von Gutachten KEINE gerichtliche Zulassung - weshalb trotzdem seitens der Saatsanwaltschaft auf diesen Herren zurückgegriffen wurde, wird wohl für immer ein Rätsel bleiben.

Weshalb die Staatsanwalt jetzt in Berufung gehen wird, wird wohl das nächste, für immer ungelöste Rätsel bleiben. Ein Gutachter, der vom Gericht für diese Art von Gutachten NICHT zugelasen ist, kann kein Gutachten erstellen - egal, ob dieser nun befangen ist oder nicht.

Die U-Haft von Meinl und die 100 Millionen-Kaution stützen sich auf das "Vorgutachten" des Herrn Havranek. Spannende Frage: Was passiert nun?

Dies ist wahrscheinlich der einzige Grund, weshalb die Staatsanwaltschaft beruft.

Dieses Verfahren ist an peinlichen Justizfehlern fast nicht mehr zu übertreffen. Sehr schade.

Antworten Gast: schumpeter
03.07.2009 07:00
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Re: Blödsinn ...

... nach den österreichischen Verfahrensvorschriften ist die Auswahl des konkreten Sachverständigen für ein bestimmtes Verfahren ausschließlich Sache des Richters. Die Parteien haben bei der Auswahl des Sachverständigen nur sehr bescheidene Mitwirkungsrechte. Nach § 351 Abs 1 ZPO hat das Gericht vor der Bestellung des Sachverständigen die Parteien anzuhören. Eine Verletzung dieser Verpflichtung begründet keinen Verfahrensmangel.
Die Auswahl des Sachverständigen, seine Enthebung, die Ersetzung des bestellten Sachverständigen durch einen anderen, ebenso die Ablehnung des Antrages auf Bestellung eines anderen Sachverständigen sind - nach herrschender Rechtsprechung - gemäß § 291 Abs 1 ZPO nicht abgesondert anfechtbar.
Die Mitwirkungsrechte der Parteien bei der Sachverständigenbestellung umfassen nur die Anhörung über die Person des Sachverständigen; sei es, dass die Parteien einen bestimmten Sachverständigen vorschlagen oder das Gericht den in Aussicht genommenen Sachverständigen nennt und den Parteien Gelegenheit gibt, ihre Einwände vorzubringen.
Bedenklich ist demnach wohl eher das Kesseltreiben der Meinl-Hörigen, einen unbequemen Gutachter kaltzustellen ..

Antworten Gast: Madmax
03.07.2009 00:07
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Re: Es mußte ja so kommen ...

Eine "Zulassung" als Gutachter bei Gerichtoder der StA gibt es nicht. Der StA oder das Gericht kann darüber völlig frei entscheiden - muß allerdings mit dieser Entscheidung auch leben.

Antworten Antworten Gast: Peter
03.07.2009 09:01
0 0

Re: Re: Es mußte ja so kommen ...

Also, da sind ja wohl einige ganz Obergescheiten am Schreiben. ;-)

Erkundigen Sie sich bitte, wie man, vor Gericht, eine "Zulassung" als Sachverständiger erhalten kann. Es gibt da Qualitätskriterien, die man erfüllen muß.

Thomas Havranek hat eine "Sachverständigen-Zulassung" für folgende Bereiche:

"Bereich
Arbeit und Bürowesen, davon nur Sicherheits- und Risikomanagement
sowie Compliance und Corporate Governance; Buch- und Rechnungsprüfung
und Steuerberatung"

Für den Bereich "Wirtschaftskriminalität" ist keine Zulassung erfolgt. Können Sie jederzeit überprüfen.

Die Staatsanwaltschaft (und alle anderen Beteiligten) haben schlicht übersehen, daß Havranek qualifikationsmäßig NICHT für diesen Bereich zugelassen ist!

Traurig, aber leider wahr ...
... wir Steuerzahler werden es wieder zahlen.

Antworten Antworten Antworten Gast: Madmax
03.07.2009 09:19
0 0

Re: Re: Re: Es mußte ja so kommen ...

Richtig, obergescheit. Das Gericht/ die StA muß sich nicht an eine Zertifizierung halten, sondern sich nur "vor allem" an die SV-Liste halten . Steht im § 126, 127 StPO.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Peter
03.07.2009 11:04
0 0

Re: Re: Re: Re: Es mußte ja so kommen ...

Sie sagen es! :-)

Und in dieser, von Ihnen bezeichnetet "SV-Liste" ist Herr Havranek für dieses Art von Gutachten NICHT als Sachverständiger gelistet und die Staatsanwaltschaft hätte nicht auf diesen netten Herren zurückgreifen dürfen.

Womit wir jetzt wieder am Anfang der Diskussion stehen, oder? ;-)

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: madmax
03.07.2009 17:58
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Re: Re: Re: Re: Re: Es mußte ja so kommen ...

Na, was red' ich mit ihnen ? "Vor allem" heißt nicht "in jedem Fall". Freie Auswahl ist freie Auswahl, der StA hät' auch sie nehmen können, wäre er von ihrer Kompetenz überzeugt gewesen, aber leider, sie waren weder auf der Liste, noch ...

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Peter
04.07.2009 00:00
0 0

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Es mußte ja so kommen ...

... bin ich kompetent genug. :-)

Habe damit überhaupt kein Problem.

Ich habe damit auch kein Problem, daß sich die Staatsanwaltschaft mit der Bestellung von Thomas Havranek ganz offensichtlich lächerlich gemacht hat. Um das geht's hier ja. :-)

Das Problem dürfte der Staatsanwalt haben, der in einem für die Öffentlichkeit höchst interessanten Fall einen für den Bereich "Wirtschaftskriminalität" nicht zugelassenen (das können Sie mir trotz allem nicht widerlegen) Gutachter bestellt hat und somit ein "glückliches" Händchen bewiesen hat.

Und ich habe damit auch überhaupt kein Problem, daß Thomas Havranek noch nie ein Gutachten erstellt hat (das können Sie auch gerne überprüfen).

Aber reden wir doch in 5, 6 Jahren weiter, wenn die österreichische Justiz den Fall Meinl endlich vielleicht einmal abgeschlossen hat. ;-)

Antworten Gast: Zynicus
02.07.2009 20:47
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Warum schade?

Da steckt doch eher Absicht dahinter!

Antworten Antworten Gast: fibi
02.07.2009 21:27
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Re: Warum schade?

absicht? sehr unlogisch. der staat schadet sich selber? zuerst unsummen an steuergeldern ausgeben, um die "wahrheit" herauszufinden, und dann absichtlich einen nicht zuständigen gutachter zu bestellen, damit alles im sand verläuft? wozu dann überhaupt das ganze?
loglisch denken bitte und nicht einfach verschwörungstheorien verzapfen.

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