Soll der Bargeldverkehr eingeschränkt werden? Die EU will im Mai entscheiden, die Regierung ist sich uneinig.
Wien/Brüssel. Die Finanzminister der EU-Staaten haben die EU-Kommission am Freitag damit beauftragt, bis Anfang Mai nötige Schritte für eine Beschränkung von Bargeldzahlungen „durch gewisse Obergrenzen“ zu evaluieren und einen Bericht vorzulegen. Fix ist laut Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) noch nichts. Es sei offen, ob dieser Punkt im Paket zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung tatsächlich umgesetzt werde.
Auch die Abschaffung des 500-Euro-Scheins sei offen, so Schelling nach der Ecofin-Sitzung. Es gebe „unterschiedliche Auffassungen dazu“, wobei die Diskussion emotionslos verlaufen sei. Euro-Gruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem sagte: „Es bestehen Risken, dass große Banknoten und große Bargeldmengen genutzt werden, um Terrorismus zu finanzieren.“
Die EZB solle ihrerseits prüfen, ob mit dem 500-Euro-Schein verbundene Sicherheitsrisken unterbunden werden können. Wie berichtet wird in der EZB sogar eine Abschaffung des 500-Euro-Scheins überlegt.
Die Maßnahmen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs werden vor allem vom deutschen Finanzminister, Wolfgang Schäuble, propagiert. Eigenartig: Bei der Einführung des Eurobargelds gehörte Deutschland zu den größten Befürwortern des 500-Euro-Scheins. Er ist das Äquivalent für den früheren 1000-D-Mark-Schein. Gerade in Deutschland ist Bargeld sehr beliebt. Die Deutsche Bundesbank hat sich genau wie die Oesterreichische Nationalbank bereits mehrmals kategorisch gegen die Abschaffung der 500-Euro-Note und auch gegen Bargeld-Obergrenzen ausgesprochen.
Ein Satz in die Verfassung?
In Österreich läuft derweil eine Debatte, ob das „Recht auf Bargeld“ in der Verfassung festgeschrieben werden soll. Die ÖVP hat inzwischen auf Initiative von Klubobmann Reinhold Lopatka und Staatssekretär Harald Mahrer einen Vorschlag vorgelegt. Sie will einen Satz in die Verfassung einfügen lassen: „Zum Schutz der Freiheit des Einzelnen wird die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Münzen) keinerlei Einschränkungen unterworfen.“
Die FPÖ will das Bargeld zwar ebenfalls in der Verfassung verankern, möchte allerdings einen eigenen Vorschlag vorlegen. Verhandlungen mit der ÖVP steht man aber offen gegenüber. Die SPÖ ist zwar grundsätzlich gegen die Beschränkung des Bargeldverkehrs, zweifelt aber an der Sinnhaftigkeit eines Verfassungsgesetzes. (jil)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2016)