Hypo: Die Bilanz der Verstaatlichung

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Der U-Ausschuss zeigt: Österreich hätte die Hypo nicht in Konkurs gehen lassen dürfen. Aber man hätte besser verhandeln können.

Wien. Fast ein Jahr dauert der Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria schon. Jetzt ist die Phase zwei, die sich mit der Notverstaatlichung der Bank im Dezember 2009 beschäftigt, praktisch abgeschlossen, die Abgeordneten werden zur Phase drei, der (Un-)Tätigkeit der Regierung danach, übergehen. Zeit für eine Bilanz des Verstaatlichungsprozesses.

1 900 Mio Euro staatliches Partizipationskapital als Sündenfall

Schon ein Jahr vor der Notverstaatlichung passierte Entscheidendes: Die Hypo bekam im Dezember 2008 als erste österreichische Bank staatliches Partizipationskapital in der Höhe von 900 Millionen Euro – unter Umständen, die seltsam anmuten: Innerhalb von nur vier Tagen und somit ohne sorgfältige Prüfung musste die Nationalbank ihr Gutachten fertigstellen. Ein Zeitdruck, der nur einen Schluss zulässt: Die Bank hätte ohne das Kapital nicht mehr bilanzieren können. Und das Geld war den Eigentümern schon fix zugesagt.

Eine Vorgangsweise, die Folgen hatte: Weil die Nationalbank nicht eingehend prüfen konnte, musste sie sich auf die Zahlen der Bank selbst verlassen. Sie bewertete die Bank zwar nicht als gesund („sound“), die Einstufung als nicht notleidend („not distressed“) wurde von der Politik aber umgehend mit „sound“ übersetzt. Wäre die Hypo korrekt als „distressed“ bewertet worden, hätte es damals schon einen Sanierungsplan geben müssen.

2 Gab es Alternativen zur Verstaatlichung?

Eines geht aus den U-Ausschuss-Beratungen klar hervor: Eine Insolvenz der Bank wäre keine praktikable Alternative gewesen. Weniger wegen der Folgen für die anderen Banken: Ausfälle der Pfandbriefstelle und Einlagensicherung wären zu stemmen gewesen. Problematischer waren schon die Haftungen des Landes Kärnten, die im Konkursfall sofort schlagend geworden wären. Das wichtigste Gegenargument waren aber die Auswirkungen auf den Finanzplatz Österreich: höhere Zinsen für Staatsanleihen, Vertrauensverlust in das Bankensystem, Imageverlust Österreichs auf dem Balkan mit negativen Auswirkungen auf die restliche Wirtschaft, Dominoeffekte auf andere Banken. Mitten in der Finanzkrise durfte die Regierung dieses Szenario nicht zulassen.

3 Alternative eins: Geschäftsaufsicht

Die Insolvenz war allerdings nicht die einzige Alternative. Wären die Verhandlungen gescheitert, hätte am nächsten Tag ein Regierungskommissär die Geschäfte der Bank führen müssen. Das wäre ein durchaus gangbarer Weg gewesen und hätte vor allem einen Effekt gehabt: Es wäre Zeit gewonnen worden – auch für eine dann immer noch im Raum stehende Verstaatlichung. Was dagegensprach: Der Imageverlust hätte die Bank wohl erst recht in die Pleite geführt.

4 Alternative zwei: Stärkere Beteiligung der Alteigentümer

Noch im November 2009 war die BayernLB bereit, Geld in die Bank zu stecken – vorausgesetzt, die anderen Eigentümer zögen mit. Kärnten war dazu nicht bereit – worauf die Bayern ihre Strategie änderten und ganz hinaus wollten. Aber auch im Dezember wäre ein Verbleib der Bayern – bei finanzieller Beteiligung Österreichs – möglich gewesen. Dann nämlich, wenn die österreichische Seite besser vorbereitet gewesen wäre und das Risiko der Bayern bei einer Insolvenz besser eingeschätzt hätte. Dann hätte man sich bei den Verhandlungen nicht so unter Druck setzen lassen müssen.

5 Schlecht vorbereitet und schlecht verhandelt

Damit kommt man zum Hauptvorwurf gegen die österreichischen Verhandler: Die Vorbereitung war unzureichend, das wurde auch im U-Ausschuss bestätigt. Schon im Juli wusste das Finanzministerium aufgrund der Berichte der Fimbag, dass die Hypo zu einem echten Problem wird – ohne eine erkennbare Reaktion. Am Verhandlungswochenende im Dezember hat man sich dann in ein Eck drängen lassen. Dass die Nationalbank dort übertriebene Bedrohungsszenarien aufgetischt hat, passt ins Bild: So hätten die 19 Milliarden Euro Haftungen Kärntens natürlich nie zu einem Schaden von 19 Milliarden Euro geführt, wie dargestellt.

Bei den Verhandlungen haben dann Minister Josef Pröll und Staatssekretär Andreas Schieder das Kommando übernommen und einen entscheidenden Fehler gemacht: Sie haben versucht, möglichst viel Geld von den Bayern zu holen und dafür – entgegen dem Rat der Beamten – auf Gewährleistungsansprüche verzichtet. Damit gab es aber keine Handhabe mehr, als die großen Verluste auftauchten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2016)

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