Finanzjongleur Auer-Welsbach könnte vorzeitig aus Haft kommen

WOLFGANG AUER-WELSBACH
WOLFGANG AUER-WELSBACHAPA/GERT EGGENBERGER
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Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde ankündigt. Sie kritisierte das Vollzugsverhalten des Häftlings, der im Freigang betrunken am Steuer erwischt wurde.

Wegen schweren Betrugs mit einem Schaden von einer  knappen Milliarde Euro wurde Wolfgang Auer-Welsbach im November 2011 zu acht Jahren Haft und Ersatzzahlungen verurteilt. Nun könnte der Kärntner Finanzjongleur die Justizanstalt Karlau in Graz schon vor Haftende verlassen, nachdem das Landesgericht Graz hat entschieden, dass er vorzeitig entlassen wird. Das Landesgericht teilte Mittwochmittag mit, dass der Entlassungszeitpunkt für Auer-Welsbach der 19. März 2016 wäre, die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat allerdings aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde wurde von Staatsanwaltschaft-Sprecher Hansjörg Bacher am Mittwoch bestätigt.

Sachverständiger attestiert Rückfallsrisiko

Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Graz über die vorzeitige Entlassung entscheiden. Eine frühzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haft ist bei Häftlingen, die erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen, nicht selten. Laut Bacher war aber das Vollzugsverhalten von Auer-Welsbach nicht einwandfrei. So wurde er etwa bei einem Freigang betrunken am Steuer erwischt, weswegen diese Vergünstigung auch wieder rückgängig gemacht wurde. Außerdem bestehe laut einem Sachverständigen ein hohes Rückfallrisiko. Der prominente Häftling hatte bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf eine Fußfessel gestellt, war damit aber nicht durchgekommen. 

Die Sprecherin des Landesgerichtes Graz, Barbara Schwarz,  begründete den Beschluss zur vorzeitigen Entlassung mit mehreren Umständen: Bei der Strafe von Auer-Welsbach handelt sich um einen Erstvollzug sowie Erstverurteilungen. "Zudem erklärte sich der Verurteilte bereit, Weisungen und Auflagen zu erfüllen", erklärte Schwarz. Außerdem habe der Gefangene durch einen "gesicherten sozialen Empfangsraum", eine gesicherte Wohnversorgung sowie seiner bewilligten Berufsunfähigkeitspension "gute Aussichten auf ein redliches Fortkommen in Freiheit". Die Richterin ergänze: "In Hinblick darauf, dass weder general- noch spezialpräventive Gründe gegen eine bedingte Entlassung sprechen, war dem Antrag stattzugeben."

Auer-Welsbachs AvW-Gruppe war 2008 zusammengebrochen, rund 12.500 Anleger waren betroffen. Auer-Welsbach selbst hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuert hat, und war in U-Haft genommen worden.

(APA)

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