Das Sozialministerium hat eine Novelle zum ASVG-Gesetz durch den Ministerrat geschickt. Die Bank Austria muss nun mehr ins Pensionssystem zahlen, als sie gehofft hatte. Für Beamte ändert sich nichts.
Wien. Lange hat das Hickhack gedauert. Nun ist eine Entscheidung da: Die Bank Austria muss für die Überführung ihrer 3300 Mitarbeiter aus dem bankeigenen in das allgemeine Pensionssystem ASVG mehr bezahlen, als sie ursprünglich wollte. Eine entsprechende Novelle des ASVG-Gesetzes passierte am gestrigen Dienstag den Ministerrat.
Das Sozialministerium hat sich jedoch eine Hintertür offen gelassen. Denn für jene, die aus dem „Dienstverhältnis ausscheiden“, also etwa von ihrem Beamtenjob in die Privatwirtschaft wechseln, wird es weiterhin keine Änderungen geben. Für sie wird nach wie vor der geringere Beitragssatz in der Höhe von sieben Prozent fällig. Der alte Paragraf bleibt somit bestehen. Die Bank Austria muss künftig jedoch 22,8 Prozent an die Sozialversicherung überweisen, da es sich um „Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis“ handelt. Dieser Satz wird normalerweise ohnehin von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entrichtet. Als Basis dient nun der Letztbezug eines jeden Mitarbeiters, der nun auf alle Beitragsmonate angewandt wird.
Für das Institut wird der Übertrag somit deutlich teurer, als es zunächst gehofft hatte. Denn die Bank war in ihrer Rechnung von sieben Prozent ausgegangen. Dieser Wert stand schon bisher im Gesetz und galt für all jene, die Beamte sind oder ihnen gleichgestellt wurden (pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis) – und ins ASVG-System wechselten. Also beispielsweise für Polizisten, die ihr Glück in der Privatwirtschaft suchten. Dies wollte sich auch die Bank zunutze machen. Doch SPÖ-Sozialminister Alois Stöger protestierte. Das Gesetz war in der Vergangenheit eher für Einzelfälle gedacht, nicht aber für Übertragungen in großem Stil, lautete die Argumentation. Dennoch wechseln 3000 Personen pro Jahr ins ASVG-System.
Gesetz soll rückwirkend gelten
Berechnungen des Sozialministeriums zufolge wird die Bank Austria daher in diesem Jahr 728,7 Mio. Euro überweisen müssen. 2017 folgen dann weitere 40 Mio. Euro. Das Institut wollte die Novelle nicht weiter kommentieren und sagte nur so viel: „Sobald das Gesetz tatsächlich beschlossen ist, werden wir es prüfen und über unsere Handlungsoptionen entscheiden.“
Das Sozialministerium will, dass das Gesetz rückwirkend in Kraft tritt. Schon bald soll im Nationalrat darüber abgestimmt werden. Dann wolle man „dieses Gesetz auch durch die EU-Kommission notifizieren“ lassen, wie es seitens des Ministeriums heißt. Künftig werde die Regelung jedenfalls für alle Fälle gelten, bei denen das „Dienstverhältnis aufrecht“ bleibt. Daher sei es auch kein Sondergesetz, sondern allgemein gültig. Geht es nach Verfassungsjurist Theo Öhlinger, handelt es sich bei der Novelle aber um ein Individualgesetz. Dies sei genauso problematisch wie die Tatsache, dass es rückwirkend eingeführt werden soll. (nst)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2016)