Gericht zweifelt an Unabhängigkeit der E-Control

PG E-CONTROL 'JAHRESBERICHT': BOLTZ/GRAF
PG E-CONTROL 'JAHRESBERICHT': BOLTZ/GRAFAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Das Bundesverwaltungsgericht hob Bescheid gegen kleine steirische Stromfirma auf, weil sie Energieregulator für nicht unabhängig genug hält. Nun ist der VwGH am Zug.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zweifelt an der Unabhängigkeit des Energieregulators E-Control. In einem Streit zwischen einer kleinen steirischen Stromfirma und der E-Control hat das Gericht befunden, dass das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht des Wirtschaftsministers EU-Recht widerspricht. Die E-Control geht in Revision. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Zug. Sollte der Verwaltungsgerichtshof der Rechtsansicht des BVwG folgen, müsste wohl das E-Control-Gesetz geändert werden, sagen Juristen. Denn wenn die Behörde als nicht unabhängig gälte, wäre jeder ihrer Bescheide gefährdet.

"Der Bescheid wurde aufgehoben, weil die E-Control nicht als ausreichend unabhängige Regulierungsbehörde eingerichtet wurde", erklärte eine BVwG-Sprecherin der APA am Donnerstag.

Unabhängigkeit von AK-Energieexpertin in Frage gestellt

Ins Rollen gebracht hat die Unabhängigkeitsfrage der Verwaltungsgerichtshof, als er die Unabhängigkeit einer Arbeiterkammer-Energieexpertin als Mitglied der E-Control-Regulierungskommission infrage gestellt hat. In diesem Entscheid hat das Höchstgericht sozusagen en passant die Frage aufgeworfen, ob das Informationsrecht des Wirtschaftsminister mit EU-Recht konform ist. Beantwortet hat er die Frage jedoch nicht.

Die steirische Energiefirma, die mit der E-Control über die Anerkennung bestimmter Kosten gestritten hat, hat in ihrer Berufung gegen den Behördenbescheid die VwGH-Passage ins Treffen geführt und verkürzt gesagt geltend gemacht, die E-Control sei ja gar nicht unabhängig.

Boltz: "An keine Weisungen gebunden"

Die E-Control kündigte am Donnerstag bereits an, eine Revision einzubringen. "Aus unserer Sicht ist die E-Control unabhängig, daran ändert auch das verfassungsrechtlich vorgesehene Informationsrecht des Wirtschaftsminister nichts", meinte Noch-Vorstand Walter Boltz in einer Aussendung. "Die Energieregulierungsbehörde agiert unabhängig und ist per Gesetz an keine Weisungen gebunden."

Die E-Control urgiert auch eine aufschiebende Wirkung ihrer Revision. Sollte diese der VwGH nicht zuerkennen, wäre die BVwG-Entscheidung sofort rechtsgültig, der Bescheid gegen die steirische Stromfirma wäre also einmal aufgehoben. "Bescheide, die nicht angefochten wurden, sind von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen und behalten ihre Rechtsgültigkeit", stellte die E-Control klar.

Dass das BVwG nun die Büchse der Pandora aufgemacht hat und sämtliche Verfahren, in denen Bescheide angefochten wurden, neu aufgerollt werden müssen, halten Involvierte für unwahrscheinlich. Das BVwG werde jetzt einmal den Entscheid des VwGH abwarten, bevor es in den übrigen Verfahren entscheidet.

Unabhängigkeit ist Gegenstand mehrerer Verfahren

Neben der steirischen Stromfirma haben sich auch zahlreiche andere Energieunternehmen in ihren Beschwerden auf den VwGH berufen. "Die Unabhängigkeit der E-Control ist Gegenstand mehrerer Verfahren", so die BVwG-Sprecherin. Was der nunmehrige Entscheid für die anderen Verfahren heißt, sei offen. Eine Bindungswirkung gebe es in Österreich nicht; und die Amtsrevision der E-Control sei noch nicht eingelangt. Auch seien die Verfahren bei unterschiedlichen Richtern anhängig.

E-Control-Gesetz

Der VwGH muss sich nun zum Paragrafen 5, Absatz 3 des E-Control-Gesetzes äußern. Demnach hat der Wirtschaftsminister das Recht, "sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung zu unterrichten". Alle E-Control-Organe haben dem Minister "unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle diesbezüglichen Anfragen zu beantworten".

Eine EU-Richtlinie sieht aber vor, dass die Organe des Energieregulators (Personal und Management) unabhängig handeln und auch "keine direkten Weisungen von Regierungsstellen oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen" einholen oder entgegennehmen.

In dem ursprünglichen Fall, der die AK-Energieexpertin betraf, hat es da bereits eine Kollision gegeben. Der VwGH hat nämlich ihre von EU wegen geforderte Unabhängigkeit infrage gestellt. Die AK-Expertin ist in der Konsequenz per Anfang März aus Regulierungskommission der E-Control ausgeschieden. Der Grund war nicht ihre persönliche Nicht-Unabhängigkeit, sondern das Gaswirtschaftsgesetz. Laut diesem hat die Arbeiterkammer Gelegenheit zur Stellungnahme und darf auch Rechtsmittel erheben. Für die AK-Frau hieß dies, dass sie eine Doppelfunktion innehatte: Kammerexpertin und Mitglied der E-Control-Regulierungskommission. Deren fünf Mitglieder setzen die Netztarife fest und entscheiden in bestimmten Streitigkeiten; Anfang März hat die Regierung das Gremium mit drei neuen Mitgliedern beschickt.

(APA)

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