Die Hypo kostet 12,5 Milliarden Euro

Austria's Finance Minister Schelling and spokesman for the umbrella group of Heta creditors Munsberg shake hands after a news conference in Vienna
Austria's Finance Minister Schelling and spokesman for the umbrella group of Heta creditors Munsberg shake hands after a news conference in ViennaREUTERS
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Finanzminister Schelling und die Gläubiger der Hypo-Bad-Bank Heta haben eine Einigung erzielt. Sie soll das Thema endgültig beenden. Es bleiben aber einige Fragen offen – und Kosten in Milliardenhöhe.

Wien. Monatelang stritten sie öffentlichkeitswirksam – am Mittwoch standen sie einträchtig nebeneinander: Finanzminister Hans Jörg Schelling und Friedrich Munsberg, deutscher Banker und Sprecher der Gläubiger der Hypo-Bad-Bank Heta. Sie präsentierten eine Grundsatzeinigung zwischen Republik und Gläubigern, mit der unter die „dramatische Affäre Hypo ein Schlussstrich gezogen wird“, so Schelling. Wie berichtet dient als Basis das im März noch abgelehnte Rückkaufangebot für die Heta-Anleihen. Ein Kompromiss, der zwar nicht glücklich mache, aber besser als die Alternative jahrelanger Rechtsstreitigkeiten sei, so beide unisono. Worum geht es bei der Einigung und was bedeutet das für Österreich? „Die Presse“ hat die Antworten.

1. Worauf haben sich Schelling und die Gläubiger nun im Detail geeinigt?

Wie im März wird den Gläubigern der Rückkauf ihrer Anleihen für 75 Prozent des Nominalwerts angeboten. Sie können das Geld in bar nehmen oder in eine unverzinste neue Anleihe investieren, die in 13,5 Jahren 100 Prozent auszahlen wird. Im März-Angebot lag die Laufzeit noch bei 18 Jahren. Rechnerisch ergibt sich so ein Barwert von 90 Prozent, allerdings kann sich dieser auch ändern, wenn während der Laufzeit das allgemeine Zinsniveau steigt. Damit das Angebot gültig wird, müssen 66 Prozent der Gläubiger zustimmen. Laut Schelling ein Quorum, das aus derzeitiger Sicht jedenfalls erreicht werden kann.

2. Warum war diese Einigung nun plötzlich möglich, während sie im März noch scheiterte?

Schon im März war die Einigung in greifbarer Nähe gewesen. So war der damals aufs Tapet gebrachte und nun auch verwendete Modus Operandi bei den Gläubigern auf fruchtbaren Boden gefallen. Allerdings war ihnen die Laufzeit zu lang. Sie forderten eine Verkürzung auf rund zehn Jahre. Dies wurde vom Finanzministerium abgelehnt. Auch mit dem Hinweis, dass dies Probleme mit dem EU-Beihilfenrecht bringen könnte. Nun wird das Thema elegant umgangen. Die neuen Anleihen werden nämlich nicht vom Bund, sondern vom eigens eingerichteten Kärntner Ausgleichszahlungsfonds ausgegeben. Der Bund haftet jedoch dafür.

3. Was bedeutet diese Einigung für den Bund und für das Land Kärnten?

Kärnten muss sich so wie im März-Angebot mit 1,2 Milliarden Euro an dem Rückkauf beteiligen. Das Geld wird dem Land vom Bund geliehen. Anders als damals soll nun aber ein Passus wegfallen, laut dem Kärnten 400 Millionen erlassen werden, wenn 800 Millionen bis 2025 zurückgezahlt werden. Das Land muss das Geld also vollständig zurückzahlen. Dennoch ist es verhältnismäßig glimpflich davongekommen. So wird zwar der Zukunftsfonds komplett in die Rückzahlung fließen, ein Verkauf des Landesenergieversorgers Kelag ist aber vom Tisch. Der Bund zahlt 600 Millionen Euro „Prämie“ für das Angebot und finanziert jenen Betrag, der aus der Abwicklung der Heta kommen soll, vor. Hierbei ist auch noch ein Risiko von rund 1,5 Milliarden Euro enthalten. Die FMA setzte bei ihrem Schuldenschnitt die erwartete Quote bei der Heta nämlich mit 46 Prozent an, der Bund rechnet jedoch mit 60 Prozent. Zahlen der Heta deuten darauf hin, dass die Quote bei rund 57 Prozent liegen könnte. Endgültig wird man das aber erst im Jahr 2020 wissen, wenn die Heta vollständig abgewickelt ist.

4. Ist der nun gefundene Kompromiss gut für Österreich und die Steuerzahler?

Angesichts der verfahrenen Ausgangslage ist es wohl ein pragmatischer, sinnvoller Kompromiss. Die Gläubiger hatten nämlich starke Argumente auf ihrer Seite. So erklärte der heimische Verfassungsgerichtshof bereits im Sommer 2015, dass Landeshaftungen nicht einfach gestrichen werden können, nur weil das Land das Geld nicht habe. Zudem sorgten Ärger und Verunsicherung bei deutschen Investoren für zusätzliche Kosten bei der Refinanzierung heimischer Gebietskörperschaften und Banken. Das könnte sich nun wieder bessern. Unter dem Strich bleibt die Hypo aber ein Debakel mit fixen Kosten von 12,5 Milliarden Euro und dem Abwicklungsrisiko von bis zu 1,5 Milliarden Euro (siehe Grafik).

5. Wie ist der weitere Ablauf nach dieser grundsätzlichen Übereinkunft?

Im Sommer sollen die Gläubiger einzelne Bestätigungen vorlegen, dass sie das Angebot annehmen werden. Im September soll dann das Angebot erfolgen, das wohl im Oktober ablaufen wird. Dann ist klar, ob es endgültig angenommen worden ist.

6. Sind nun sämtliche Risken im Zusammenhang mit der Heta beseitigt?

Nein. Wie oben erwähnt besteht nach wie vor das Risiko der Abwicklung. Zudem gibt es weitere Rechtsrisken, da nicht alle Gläubiger sich der Grundsatzeinigung angeschlossen haben, so etwa die Bad Bank der deutschen Hypo Real Estate FMS. Sie ist auch Klägerin im Fall jenes Verfahrens, bei dem am 9. Juni ein erstes Urteil erfolgen soll. FMS und andere streitbare Gläubiger fordern von Kärnten einen größeren Beitrag und dürften auch die derzeitige Einigung nicht widerstandslos hinnehmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2016)

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