Erleichterung für familiengeführte Tourismusbetriebe

Angehörige, die im Betrieb aushelfen, gelten nicht als Dienstnehmer.

Wien.Egal, wie positiv die Tourismuszahlen in jüngster Zeit ausfielen, Hotellerie und Gastronomie übten sich auch bei Rekordmeldungen in Kritik statt Jubel. Die Branche moniert die ihr mit der jüngsten Steuerreform aufgebürdete Zusatzbelastung und pocht auf Erleichterungen.

Als kleines Entgegenkommen kann man den Parlamentsbeschluss von Freitag werten. Mehr Angehörigen, vor allem in Gastronomie- und Tourismusbetrieben, wird es erleichtert, bei Gästeanstürmen im Familienbetrieb auszuhelfen. Bisher wurde bei Partnern, Kindern (und eingeschränkt Eltern) von „familienhafter Mitarbeit“ und damit keinem Dienstverhältnis ausgegangen. Nun wird der Kreis auf Eltern, Großeltern und Geschwister erweitert. Für sie liegt bei kurzer, unentgeltlicher Aushilfe unter bestimmten Bedingungen kein Dienstverhältnis vor. (loan)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.05.2016)

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