Rechtliche Sicherheit als Basis für Erfolg

Gründung. Damit junge Unternehmen Erfolg haben, ist vor dem Start einiges zu beachten. Neben der richtigen Rechtsform sind weitere juristische Fragen zu beachten. Und ohne Businessplan und Finanzierung geht sowieso gar nichts.

Ist die Stimmung in der heimischen Wirtschaft wirklich so schlecht wie oft behauptet? Schaut man sich die Zahl der im Vorjahr erfolgten Unternehmensgründungen an, so scheint das nicht wirklich zuzutreffen. Fast 30.000 Gründungen wurden gezählt und damit um rund fünf Prozent mehr als im Jahr davor. Laut Experten hält dieser Trend auch heuer an. Allerdings überwiegen hier kleine Firmen. Nach Angaben von Statistik Austria werden in Österreich 80 Prozent der Unternehmen in Form von Personengesellschaften und Einzelunternehmen gegründet, Kapitalgesellschaften kommen auf 20 Prozent. „Das ist auch nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass kleinteilige Unternehmen das Rückgrat der heimischen Wirtschaft sind“, so Gottfried Spitzer, Partner in der Wirtschaftsprüfung bei Deloitte. Die Wahl der Rechtsform ist jedenfalls von wesentlicher Bedeutung, denn bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen sowie Kapitalgesellschaften gibt es jeweils unterschiedliche steuerliche und haftungstechnische Voraussetzungen.

Weniger Haftung – weniger Freiraum

„Wesentlich für die steuerliche Situation ist die Einschätzung der künftigen Gewinnsituation“, erklärt Peter Draxler, Partner bei PWC. In der Regel werde ein Unternehmen in den ersten Geschäftsjahren nur wenig Gewinn machen, möglicherweise sogar Verluste schreiben. In diesem Fall biete sich wegen der steuerlichen Progression die Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft – sprich Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – an. Allerdings hafte man hier unbeschränkt, bei einer Personengesellschaft auch für das Handeln der Partner. „Man muss sich daher genau anschauen, wie viel Risiko mit einem Geschäftsmodell verbunden ist“, so der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

„Kapitalgesellschaften wie GmbH haben den Vorteil der beschränkten Haftung“, so Spitzer. Dem müsse allerdings die Körperschaftssteuer von 25 Prozent sowie 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen an den Gesellschafter entgegengehalten werden. Bei Kapitalgesellschaften sei weiters zu berücksichtigen, dass etwa eine GmbH rechtlich selbstständig sei und man nicht einfach in die Kassa greifen könne. „Man ist in dieser Hinsicht stark eingeschränkt und kommt schnell in den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue“, so Spitzer.

„Wichtige rechtliche Aspekte, die bei einer Unternehmensgründung jedenfalls berücksichtigt werden sollten, sind neben dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht vor allem das Markenrecht sowie sonstige Schutzrechte“, so Juliane Messner, Partnerin bei der Rechtsanwaltskanzlei Geistwert.

Grundlage der Geschäftsidee schützen

Unternehmensgründer sollten sich darüber im Klaren sein, dass das wertvollste und wichtigste Gut des Gründers seine Geschäftsidee sei und er daher alles daransetzen sollte, die Geschäftsidee und das damit verbundene Know-how im größtmöglichen Umfang zu schützen.

Die Geschäftsidee will jedenfalls genau durchdacht und kalkuliert sein. „Ein ordentlicher Businessplan ist jedenfalls das Um und Auf bei einer Gründung“, so Draxler. Dabei wären Zahlen wie die Gewinnerwartung ebenso unerlässlich wie eine Markteinschätzung. Der Finanzierungsbedarf sei abhängig vom jeweiligen Unternehmen, vor allem davon, ob etwas produziert oder eine fertige Dienstleistung angeboten werde. Was die Finanzierung bei Gründungen betrifft, sehen Experten vor allem drei Quellen: Eigenmittel – empfehlenswert sei eine Höhe von 25 bis 50 Prozent –,Einlagen, die einen Geldwert haben, sowie Bankkredite. Aber nicht nur ein entsprechender finanzieller Polster ist wichtig. „Wichtige Voraussetzungen, die ein Gründer mitbringen sollte, sind Risikobereitschaft, Kontaktfähigkeit, Verkaufstalent, Motivation und Ausdauer ebenso wie fachliche Kompetenzen“, so Spitzer.

Für so manchen Unternehmergeist muss es nicht unbedingt ein neues Geschäft sein. Auch etablierte Firmen brauchen oft neue Eigentümer. „Bei Übergaben sehen wir, dass oft renommierte Familienunternehmen Teilbereiche ausgliedern möchten, die von Externen übernommen werden“, so Draxler. Dabei würden die Familienunternehmen in der Regel einen Anteil behalten, um von einer eventuellen Wertsteigerung profitieren und auch das weitere Schicksal des ausgegliederten Bereichs mitbestimmen zu können. „In bestimmten Fällen kann es für eine erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens ratsam sein, einen externen Geschäftsführer einzustellen, da diese meist mit weniger Emotionen an die Unternehmensführung herangehen“, erklärt Messner.

AUF EINEN BLICK

Bei Unternehmensgründungen ist vor allem die richtige Rechtsform entscheidend. Steuerliche Vorteile sind hier gegen Fragen der persönlichen Haftung und Verfügung über das Firmenvermögen abzuwägen. Beim obligatorischen Businessplan ist auch eine Marktbeobachtung entscheidend.

Übergaben erfolgen bei Familienunternehmen oft nur von Teilbereichen und mit Anteilen für die ursprünglichen Besitzer. Ein Vorteil eines externen Geschäftsführers ist die meist größere Objektivität.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.05.2016)

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