Neue Urteile in der Telekom-Aktienaffäre

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Symbolbild(c) Bloomberg (Lisi Niesner)
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Nachdem der Oberste Gerichtshof die erstinstanzlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2013 teilweise aufgehoben hatte, gibt es nun neue - mildere - Urteile.

Mehr als zwölf Jahre nach einer Kursmanipulation bei Aktien der Telekom Austria (TA) hat es im juristischen Nachspiel Dienstagnachmittag im Wiener Straflandesgericht neue Urteile gegeben. Nachdem der Oberste Gerichtshof die erstinstanzlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2013 teilweise aufgehoben hatte wurde der Prozess seit April neu aufgerollt.

Verantworten mussten sich der damalige Telekom-Festnetzchef Rudolf Fischer, Ex-TA-Finanzchef Stefano Colombo, der Ex-Prokurist Josef Trimmel und der Broker Johann Wanovits. Sie waren 2013 schuldig gesprochen worden. 

Broker Wanovits bekam nun in der Neuauflage drei Jahre Haft wegen Beitrags an der Untreue und Beitrags am Betrug. Davon ist allerdings nur ein Jahr unbedingt verhängt worden. Zwei Jahre Haft wurden auf Bewährung verhängt. Dehalb darf Wanovits mit einer Fußfessel und damit verbunden mit Hausarrest rechnen. 2013 hatte der von Anwalt Rainer Rienmüller verteidigte Börsenspezialist noch fünf Jahre Haft ausgefasst. 

Ex-Festnetz-Vorstand Rudolf Fischer wurde nun wegen Untreue und Betrugs zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. 2013 war Fischer noch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings: Bei der neuen Strafe handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer anderen Verurteilung.

Ex-Telekom-Finanzvorstand Colombo erhielt nun zwei Jahre und neun Monate, davon neun Monate unbedingt. 2013 hatte er dreieinhalb Jahre Haft erhalten. Auch in seinem Fall rechnet Anwalt Rudolf Mayer mit einem Vollzug im Hausarrest.

Ex-Prokurist Josef Trimmel wurde nun zu zweieinhalb Jahren, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Auch seine Strafe wurde im Vergleich zu 2013 (drei Jahre teilbedingt) reduziert.

Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Kurskorrektur" als "Notwehr"

Die bereits zwölf Jahre zurückliegende Affäre rankt sich um das damalige Vorhaben der TA, ihre Manager, knapp hundert Personen, in den Genuss von Bonuszahlungen zu bringen. Fast zehn Millionen Euro wurden ausbezahlt. Fischer bekam knapp 200.000 Euro. Bedingung war: Der Aktienkurs musste an einem bestimmten Tag einen bestimmten Wert erreichen. Hier half Broker Wanovits.

Aber, so betonte die Verteidigung: Die kunstvolle Anhebung des Kurses war nur eine erforderliche Korrektur, nachdem es zuvor einen feindlichen Angriff auf die Aktie gegeben habe. Notwehr sozusagen. Der Angriff sei via Deutsche Bank erfolgt.

Auch das Gericht billigte nun zu, dass es offenbar einen Einfluss auf die Aktie gegeben habe. Fischer hatte am Anfang des Prozesses gemeint: Selbst wenn die "Kurskorrektur" nicht geholfen hätte, hätte der Vorstand wohl ein anderes Bonusprogramm beschlossen. Und die Verteidigung fügte an, dass der TA kein Schaden entstanden sei, die Boni seien ohnedies zurückgezahlt worden. 

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