Rechnungshof rügt Finanzministerium wegen Casinolizenzen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Laut Rechnungshof war die Vergabe der Glücksspiellizenzen durch das Finanzministerium intransparent.

Der Rechnungshof zerreißt die zwischen 2011 und 2014 erfolgte Vergabe der Glücksspiellizenzen durch das Finanzministerium in der Luft. Die Entscheidungsfindung war intransparent und sachlich nicht nachvollziehbar. Dass das Ministerium dafür einen externen Berater beauftragt und diesem 870.000 Euro gezahlt hat, war aus Sicht der Prüfer überflüssig, ebenso ein Steuerzuckerl für die Casinos Austria.

Für Branchenkenner dürfte die Kritik des Rechnungshofs nicht überraschend kommen, beschäftigt doch die Vergabe der Casinolizenzen sowie der Lotteriekonzession seit Jahren die Gerichte. Die drei neu geschaffenen Lizenzen für Spielbanken in Wien und Niederösterreich wurden im Juli 2015 vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen Mängeln im Vergabeverfahren wieder aufgehoben. Zum Zug gekommen waren der Novomatic-Konzern sowie ein deutsch-schweizerisches Konsortium. Nach wie vor gibt es die Spielbanken - und damit Steuereinnahmen - nicht, der intendierte Konzessionsbeginn war Mitte 2015.

"Keine Neugestaltung des Systems"

Bei den anderen Konzessionen blieb hingegen alles beim Alten: neue und alte Konzessionsinhaberin ist die teilstaatliche Casinos-Austria-Gruppe, zu der auch die Lotterien gehören. De facto gibt es das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte Glücksspielmonopol also noch immer. Der österreichische Gesetzgeber hat lediglich das Glücksspielgesetz (GSpG) adaptiert und die Anzahl der Casinokonzessionen geringfügig von 12 auf 15 aufgestockt, wie der Rechnungshof bemerkt. "Eine Neugestaltung des Glücksspielsystems fand damit nicht statt."

Generell fällt das Urteil der staatlichen Prüfer vernichtend aus: "Die Ausgestaltung des Konzessionsregimes, die Ausschreibungsprozesse und die Entscheidungsfindung waren durch Mängel der Transparenz und sachlichen Nachvollziehbarkeit gekennzeichnet: dies betraf z. B. die Gründe für gesetzliche Festlegungen, für die Paketgestaltung, die Gründe für die Gewichtung der Entscheidungskriterien, die Nicht-Offenlegung der Subkriterien, die Bestellung der Beiratsmitglieder, die Diskussionsprozesse im Beirat, sowie die Bewertungsentwicklung im Zuge des Entscheidungsprozesses."

Politische Interventionen

Ein größerer Kritikpunkt bezieht sich auf die Rolle des vom BMF eingerichteten Expertenbeirats, der die Bewerbungen durchgearbeitet und dann dem Ministerium (nicht bindende) Empfehlungen gegeben hat. Leiter des Beirats war der langjährige BMF-Sektionschef Wolfgang Nolz, der sich im Laufe der Jahre schon massive Kritik gefallen lassen musste. 2014 war in Medienberichten von politischen Interventionen betreffend die neuen Spielbanklizenzen die Rede, Nolz wies die Vorwürfe mehrfach zurück. Laut RH hat das Finanzministerium die Auswahl der fünf Beiratsmitglieder "nicht fachlich begründet", außerdem hatte kein einziges Mitglied Erfahrung im Bereich Glücksspielmarkt und Kriminalitätsprävention/Geldwäschebekämpfung. Wieviel Geld die Beiräte bekamen, hat das BMF dem Rechnungshof nicht mitgeteilt.

Zusätzlich hat das BMF für die Ausschreibung einen externen Berater beauftragt, der zwischen 2011 und Mai 2015 rund 870.000 Euro - exklusive Umsatzsteuer - bekam. "Dies entsprach umgerechnet den Kosten eines qualifizierten akademischen Vollzeitbediensteten für etwa sieben bis acht Jahre", rechnet der RH vor. Das internationale Beratungsunternehmen übernahm laut Vertrag auch "behördliche Kernaufgaben" - diese sollten Organisationen nach Meinung des RH jedoch selbst in der Lage sein zu erfüllen. Die Beauftragungen des Beratungsunternehmen erfolgten zuerst mittels Direktvergaben - zweimal knapp unter der vergaberechtlichen Ausschreibungsschwelle von 100.000 Euro -, dann über eine offene Ausschreibung.

Sauer stößt dem RH auch auf, dass die 12 Lizenzen, die die Casinos Austria innehatten und erneut bekommen haben, in zwei Tranchen zu jeweils sechs Konzessionen ausgeschrieben wurden: das Landpaket und das Stadtpaket. "Das BMF konnte eine aus ordnungspolitischer Sicht optimale räumliche Verteilung der Konzessionen sowie eine optimale räumliche Abgrenzung der Pakete nicht belegen." Und weiter: "Mindestentfernungen zwischen den Standorten und die Größe von Einzugsgebieten spielten keine erkennbare Rolle." Das Stadtpaket hatte etwa den dreifachen Wert des Landpakets.

Insbesondere, so der RH, war aus den Akten des Finanzministeriums nicht erkennbar, warum das BMF im Raum Wien und Umgebung insgesamt fünf Konzessionen (zuvor zwei) vorsah.

(APA)

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