Novomatic muss Spielsüchtigem 105.000 Euro zahlen

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Laut einem nicht rechtskräftigen Urteil mangle es einem Spielsüchtigen, der sein ganzes Vermögen verzockt, an der notwendigen Einsicht. Es seien keine Spielverträge zustande gekommen.

Der niederösterreichische Novomatic-Konzern hat eine neuerliche juristische Niederlage gegen seinen früheren Geschäftspartner und nunmehrigen "Automatenkläger" Thomas Sochowsky erlitten. Das Unternehmen muss einem weiteren von Sochowsky unterstützten Spieler verzocktes Geld zurückzahlen, hat das Landesgericht Wiener Neustadt am Montag mündlich entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Novomatic hat bereits Berufung angemeldet, sagte Birgit Borns, Vizepräsidentin des Wiener Neustädter Gerichts.

Laut Sochowsky hat das Gericht der Klage des 46-jährigen Wieners zur Gänze stattgegeben. Knapp 105.000 Euro soll der Konzern dem Kläger nun zurückerstatten. Der Mann hatte sich auf Geschäftsunfähigkeit berufen, da er spielsüchtig gewesen sei. Im Prozess hat ihm ein Sachverständiger Spielsucht attestiert. Der Richter kam dann laut Sochowsky zum Schluss, dass es einem Spielsüchtigen, der sein ganzes Vermögen verzockt, an der notwendigen Einsicht mangeln müsse. Die Spielverträge seien daher nicht zustande gekommen.

Mit Cent-Einsätzen Tausende Euro verzockt

Obwohl bis vor wenigen Jahren unter dem Titel "kleines Glücksspiel" in Automatenhallen lediglich Einsätze von 50 Cent pro Spiel erlaubt waren, sei es dem Kläger gelungen, in Novomatic-Spielstätten von 2004 bis 2014 sein gesamtes Vermögen von zumindest 105.000 Euro zu verspielen. "In den Spiellokalen konnte man Geld beheben. An sich schlecht für Spielsüchtige. In diesem Fall aber insofern gut, weil dadurch der Nachweis der Spielverluste gelang", so Sochowsky.

Im Herbst des Vorjahres erzielte ein ebenfalls von Sochowsky vertretener Spieler einen ähnlichen erstinstanzlichen Teilerfolg vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Der Novomatic-Konzern wurde zur Zahlung von mehr als 107.000 Euro verdonnert. In dem Urteil setzte sich das Gericht ausführlich mit der Konstruktion der Automaten auseinander, unter anderem ging es um die umstrittene Automatiktaste, mit der binnen kurzer Zeit sehr viel Geld verzockt werden kann.

Novomatic-Anwalt Peter Zöchbauer sagte, dass der vom Gericht bestellte Gutachter eine "durchgehende Geschäftsunfähigkeit" des Spielers verneint habe. Allenfalls bei einzelnen Spielsequenzen hätte der Mann geschäftsunfähig sein können. "Trotzdem ist dieses Urteil ergangen." Novomatic werde dagegen berufen, bekräftigte Zöchbauer.

(APA)

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