Ungarische Regierung besiegelt Einstieg bei Erste-Bank-Tochter

An elderly woman enters a branch office of Erste bank in Budapest
An elderly woman enters a branch office of Erste bank in BudapestREUTERS
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Ungarn und die Europäische Entwicklungsbank steigen mit einem Anteil von jeweils 15 Prozent bei der Erste Bank Ungarn ein.

Ungarn und die Europäische Entwicklungsbank (EBRD) werden sich wie geplant jeweils mit 15 Prozent an der Ungarn-Tochter der Erste Group Bank beteiligen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Montag in Budapest unterzeichnet. Die insgesamt 30 Prozent wurden mit 77,78 Milliarden Forint (250 Millionen Euro) bewertet, teilten die drei involvierten Parteien am Montag in einer gemeinsamen Aussendung mit. Unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung entspreche der Kaufpreis dem 1,1-fachen des Buchwertes, heißt es. EBRD und die für den ungarischen Staat agierende Corvinus Zrt werden denselben Kaufpreis bezahlen.

Vor dem Abschluss der Transaktion wird die Erste Group - laut eigenen Angaben so rasch wie möglich - bei der Erste Bank Hungary (EBH) eine Kapitalerhöhung in etwa demselben Ausmaß durchführen. Die Kapitalerhöhung wird also letztendlich von den neuen Minderheitsaktionären Ungarn und EBRD übernommen.

"Vertrauen zwischen Banken und Regierung stärken"

"Der Deal wird das Vertrauen zwischen einer der größten ungarischen Banken und der Regierung weiter verbessern", kommentierte der ungarische Wirtschaftsminister Mihaly Varga die heute unterzeichnete Vereinbarung. Wichtigstes Ziel sei es, Wachstum und Kreditvergabe zu fördern und das ungarische Bankensystem bei seiner Expansion zu unterstützen.

Die ungarische Regierung habe die Bedingungen für den Einstieg erfüllt, indem sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Verringerung der ungarischen Bankensteuer ab 2017 geschaffen habe, heißt es in der Aussendung.

Erste Group bleibt Mehrheitseigentümer

Die Erste Group wird Mehrheitseigentümerin der EBH bleiben. Die ungarische Regierung und die EBRD werden als Minderheitsaktionäre ein nicht-geschäftsführendes Direktoriumsmitglied und ein Aufsichtsratsmitglied ernennen können. Weiters wurde vereinbart, dass der ungarische Staat seine Minderheitsanteile jederzeit wieder veräußern kann. Die Erste Group kann frühestens nach fünf Jahren die verkauften Anteile wieder zurückfordern, die EBRD kann im Zeitraum zwischen fünf bis neun Jahren nach Abschluss jederzeit die vereinbarte Kauf- und Verkaufsoption ausüben.

Die Transaktion muss noch von den dafür zuständigen ungarischen und europäischen Behörden genehmigt werden.

(APA)

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